Die Pflicht zur Selbstbelastung …
… soll aus dem Bundessteuerrecht gestrichen werden (s. Medienmitteilung vom 13.04.2006 und die Berichterstattung der NZZ). Auslöser waren ein Urteil des EGMR vom 03.05.2001 (EGMR, App. No. 31827/96, J.B. v. Switzerland) und eine darauf gestützte Standesinitiative des Kantons Jura. Aufgehoben werden soll ferner die Beweislastumkehr zulasten der Ehegatten gemäss Art. 180 Abs. 2 DBG.
Bemerkenswert ist schliesslich der Hinweis des Bundesrats zu den Zwangsmassnahmen bei der Hinterziehungsrechtshilfe nach Schengen/Dublin:
Soweit hingegen ausländische Rechtshilfeersuchen Durchsuchungen und Beschlagnahmen bei Hinterziehungsdelikten im Bereich der direkten Steuern umfassten, müsse die Schweiz keine Folge leisten.
Dies gilt hingegen nicht in den Bereichen indirekte Steuern, Subventionen und Beschaffungswesen.