Die Polizei als Privatklägerin?

In einem Strafverfahren gegen einen Zivilangestellten der Kantonspolizei Schwyz hat sich Letztere erfolgreich als Privatklägerin konstituiert. Eine Zivilforderung hat sie nicht geltend gemacht, aber im Strafpunkt hat sie zufolge (teilweiser) Verurteilung des Beschuldigten “obsiegt”. Der Beschuldigte wird daher verurteilt, der Kantonspolizei Schwyz eine (volle) Parteientschädigung von fast CHF 28,000.00 zu bezahlen (BStGer SK.2020.51 vom 22.04.2021). Gemäss Entscheiddatenbank des Bundesstrafgerichts wurde der Entscheid weitergezogen. Mit etwas Glück trifft der Beschuldigte dann auf einen Spruchkörper, der nicht ausschliesslich aus ehemaligen Staatsanwälten besteht. Mit noch mehr Glück wird dann auch geprüft, wieso die Kantonspolizei Schwyz tatsächlich Parteirechte ausüben können soll (vgl. dazu Art. 104 StPO). Ich tippe mal, die Polizei ist nicht postulationsfähig.