Die Polizei steht über dem Gesetz

Wie die Schweiz am Sonntag am Wochenende berichtet, hat die Kantonspolizei Zürich zwei “IMSI-Catcher” (vgl. meine früheren Beiträge) beschafft. Sie ist damit in der Lage, ohne jede Kontrolle Überwachungsmassnahmen durchzuführen, und zwar auch solche, die bewilligungs- oder genehmigungspflichtig wären, wie beispielsweise Inhaltsüberwachung in Echtzeit.

Die Meldung wurde gestern via NZZ (nur in der gedruckten Version) bestätigt:

Mithilfe des Catchers wird ein Mobiltelefon geortet, auch das Mithören von Telefonaten ist möglich. Da sich alle Mobiltelefone in einem gewissen Umkreis beim Catcher «einbuchen», werden auch Daten Unbeteiligter erfasst. Bei Demonstrationen werde man Catcher nicht einsetzen, sagt Schaub. Das Eidgenössische Polizei- und Justizdepartement will die Catcher-Anwendung in der Strafprozessordnung parallel zur Revision des Bundesgesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs juristisch regeln (NZZ vom 16.11.2013, S. 11).

Selbstverständlich wird die Polizei die Schaffung der gesetzlichen Grundlage nicht abwarten (zumal sie ihre Möglichkeiten ja sicher nicht missbrauchen würde). In einem freien Land ist ja bekanntlich erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist. Dazu die Schweiz am Sonntag im oben verlinkten Beitrag:

Durchschnittlich 15-mal jährlich kommt der einzige verfügbare Catcher in der Schweiz dafür laut Bundesamt für Polizei (Fedpol) zum Einsatz. Ein offenes Geheimnis ist allerdings, dass das Gerät bereits heute auch zur Verbrechensbekämpfung genutzt wird – auf rechtlich wackliger Grundlage.

Was bitte soll wackeln, wo nichts ist?