Die Rolle der Staatsanwaltschaft

Aus den Empfehlungen des Ministerkomittees des Europarats an die Mitgliedstaaten vom 06.10.2000:

“19. Die Staatsanwälte müssen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Richter strikt beachten; sie dürfen insbesondere die gerichtlichen Entscheidungen nicht in Frage stellen oder ihre Vollstreckung behindern; davon ausgenommen sind die Ausübung von Rechtsmitteln oder ähnliche Verfahren.” (Vorläufige nichtamtliche Übersetzung der französischen Fassung)