Die Schweiz im Kampf gegen den Terrorismus
Auch die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats nimmt die Gelegenheit des Jahrestags von 9/11 wahr, sich zur effizienteren Bekmämpfung des Terrorismus zu äussern. Aus Ihrer Medienmitteilung zitiere ich folgende Passage:
Die SiK-S nahm des weiteren mit Genugtuung davon Kenntnis, dass der Bundesrat mit der vor zwei Monaten in die Vernehmlassung geschickten Revision des Bundesgesetzes über die Massnahmen zur Wahrung der Inneren Sicherheit (Revision BWIS II) sich in vielen Bereichen in diejenige Richtung bewegt, welche die SiK-S mit ihrem Vorstoss im vergangenen Jahr vorgegeben hatte, insbesondere was die Informationsbeschaffung (inklusive deren Kontrolle) im Rahmen der Terrorismusbekämpfung betrifft.
Im oben verlinkten Vorstoss regte die SiK-S u.a. an, folgende Massnahmen zu prüfen:
– Ermöglichung von Präventivüberwachung:
Bisher schreibt das Gesetz das Vorliegen eines dringenden Verdachts vor, was Präventivüberwachungen praktisch verunmöglicht; diese wären aber (besonders in der ersten Untersuchungsphase) für eine erfolgreiche Terrorismusbekämpfung nötig. Deshalb erscheint es prüfenswert, das BÜPF und/oder das Bundesgesetz vom 21. März 1997 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit entsprechend anzupassen.
– Ermöglichung von Präventivinterventionen:
Das Bundesgesetz vom 15. Juni 1934 über die Bundesstrafrechtspflege (BStP) verlangt das Vorliegen schwerwiegender Verdachtsmomente, was Präventivinterventionen verunmöglicht oder zu einer verfrühten Bekanntgabe der Beweismittel führt. Es soll geprüft werden, ob bzw. wie das Gesetz in diesem Punkt angepasst werden kann.
Es ist wohl richtig, dass das BÜPF einen dringenden Tatverdacht voraussetzt. Zu beachten ist dabei aber, dass die Praxis mit dieser Voraussetzung eher locker umzugehen scheint. Es ist m. W. kein Fall bekannt, der zur Abweisung einer beantragten Überwachung mangels dringenden Verdachts geführt hätte.