Die Schweiz und die CIA
Unter diesem Titel hat NR Josef Lang am 01.12.2005 eine Interpellation (05.3744) eingereicht, welche nun vom Bundesrat beantwortet wurde. Auf die Observation von José Padilla durch den DAP hält der Bundesrat folgendes fest:
José Padilla wurde anlässlich seiner Durchreise am 7. Mai 2002 im Transitbereich des Flughafens Zürich durch einen Bediensteten des DAP befragt. Danach konnte er sich im Transitbereich frei bewegen und unterstand keiner Beobachtung. Am 8. Mai 2002 reiste er entsprechend seiner Flugbuchung in die USA, sein Heimatland, weiter. Auf demselben Flug befand sich ein Angehöriger der US-Botschaft in Bern, der aber nicht Angehöriger des CIA war. Hierüber gab es keine Absprachen mit dem DAP. Es gab zu diesem Zeitpunkt keinen Haftbefehl gegen Padilla. Nach dem Wissensstand der Schweizer Behörden wurde Padilla bei seiner Einreise in die USA wegen eines Devisenvergehens inhaftiert. Später wurde seine Haft aufgrund eines Haftbefehles der zuständigen zivilen Strafverfolgungsbehörden von New York fortgeführt. Er wurde nach rund einem Monat an die US-Militärbehörden übergeben, die ihn als feindlichen Kämpfer in Guantanamo inhaftierten. Padilla wurde von der Schweiz weder rechtlich noch faktisch an die US-Behörden ausgeliefert. Er begab sich selbstständig in sein Heimatland. Es wäre abwegig zu verlangen, dass er von den Schweizer Behörden vor einer Weiterreise hätte gewarnt werden oder gar daran hätte gehindert werden müssen. Der Fall war nach der Inhaftierung Gegenstand der kriminalpolizeilichen Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und den USA im Rahmen der Ermittlungen gegen den Terrorismus.
Kann mir jemand sagen, warum Padilla denn vom DAP observiert und befragt wurde? Er war auf der Durchreise und ein Haftbefehl bestand ebenso wenig wie ein Rechtshilfegesuch.