Die Schweiz und ihre Gefangenen

Die NKVF bezeichnet die Haftbedingungen im Gefängnis von Pruntrut als unmenschlich und erniedrigend (Art. 3 EMRK). Die NKVF, die m.E. nie mehr als ein Feigenblatt war, empfiehlt nun, zehn Jahre nach den ersten Beanstandungen, das Gefängnis zu schliessen. Der Kanton Jura stellt die Eröffnung eines Neubaus im Jahr 2035 in Aussicht.

Tolstoi oder – je nach Quelle – Dostojewski wird folgendes Zitat zugeschrieben:

Um einen Staat zu beurteilen, muss man sich seine Gefängnisse von innen ansehen.

Bei Lichte besehen ist es eine strafbewehrte Rechtspflicht, das Gefängnis umgehend zu schliessen und die Gefangenen zu entlassen oder EMRK-konform unterzubringen. Das passiert vermutlich nur deshalb nicht, weil im Jura und in der Schweiz wie so oft niemand für nichts verantwortlich ist.