Die schweizerische Militärjustiz entdeckt den Irak

Laut Tages-Anzeiger ermittelt ein militärischer Untersuchungsrichter gegen einen Schweizer, der als Angestellter von Blackwater einen Einsatz im Irak geleistet hatte. Dabei geht es offenbar darum, eine Grundsatzfrage zu klären, welche die Schweiz schon lange in Atem hält:

Die Frage, ob der Dienst bei einer privaten Sicherheitsfirma in einem Kriegsgebiet als Söldnerdienst gilt, wurde hier zu Lande noch nie gerichtlich geklärt. Deshalb hat die Militärjustiz Hilfe beim Auslandgeheimdienst angefordert. In einem Fragekatalog will der zuständige Untersuchungsrichter vom Strategischen Nachrichtendienst wissen, wie Blackwater organisiert ist, wer die Auftraggeber sind und welche Waffen im Irak zum Einsatz kommen.

Da würde es natürlich interessieren, wie dieser Fragekatalog lautet und wie die Antworten in den Prozess eingeführt werden sollen. Als Gutachten?

Nicht aus dem Beitrag hervor geht, welchen Straftatbestand der “Söldner” erfüllt haben soll. Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass es sich um die “Schwächung der Wehrkraft” durch fremden Militärdienst (Art. 94 MStG) handeln muss, der schon unseren Fremdenlegionären das Fürchten lehrte. Dieser lautet wie folgt:

Fremder Militärdienst

1 Der Schweizer, der ohne Erlaubnis des Bundesrates in fremden Militärdienst eintritt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

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3 Wer einen Schweizer für fremden Militärdienst anwirbt oder der Anwerbung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe nicht unter 30 Tagessätzen bestraft. Mit der Freiheitsstrafe ist Geldstrafe zu verbinden.

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Anschliessend wird die Militärjustiz wohl auch gegen Blackwater selbst ermitteln müssen (vgl. Abs. 3 der eben genannten Bestimmung) und am Ende die Ordnung im Mittleren Osten endlich wiederherstellen.