Die schwere psychische Störung

Das Forum Justiz & Psychiatrie führt am 26. September 2018 in Zürich eine interdisziplinäre Diskussionsrunde zum Thema

Die schwere psychische Störung als Voraussetzung von therapeutischen Massnahmen.

Die Tagung (vgl. das Programm) müsste Pflicht für alle Strafverteidiger und vor allem für alle Richter sein, die Täter für Jahre und Jahrzehnte wegsperren, ohne auch nur im Ansatz zu verstehen, was eine schwere psychische Störung überhaupt ist. Mindestens so problematisch sind Anträge von Strafverteidigern, die “für” ihre Mandanten stationäre Massnahmen auch noch beantragen. Zur Anmeldung geht es hier.