Die Strafbarkeit der Dinge
Marc Thommen und Luisa Lichtenberger setzen sich wissenschaftlich mit einem bemerkenswerten Entscheid des Bundesgerichts auseinander, der hier – allerdings ohne Anspruch auf Wissenschaftlichkeit – auch schon thematisiert wurde. Der sehr zum Studium empfohlene Aufsatz ist bei forumpoenale „online first“ erschienen :
Thommen/Lichtenberger, Die Strafbarkeit der Dinge, Anmerkung zum Urteil des Bundesgerichts 6B_217/2021 vom 26. Mai 2021, in: forumpoenale – online first, 22. Juni 2022
Herzlichen Dank dafür.
Spannend, spannend. Der Entscheid ist nicht nur falsch gewesen: Dass man die Beschwerde dann in einem Entscheid, in welchem auf gegenteilige Lehrmeinungen hingewiesen wird, noch als aussichtslos bezeichnet, kann eigentlich nur mit viel Humor verstanden werden. Umso mehr, als der Beschwerdeführer in erster Instanz noch gewonnen hatte (was einer Aussichtslosigkeit grundsätzlich widerspricht, es sei denn, man wolle das erstinstanzliche Gericht als ahnunglos bezeichnen, was allerdings schwierig wird, wenn es eigentlich richtig entschieden hatte…). Fehlt nur noch, dass man die Aussichtlosigkeit in 5er Besetzung entscheidet… Aber halt: Auch das ist inzwischen keine Seltenheit mehr.