Die Stunde der Experten

Nach dem Geplärre der Politiker und der selbsternannten Experten, schickt der Bundesrat in Sachen Roschacher / GPK-Bericht Experten ans Werk, die aufgrund der Akten und Fakten handeln werden.

  1. Georg Müller (Medienmitteilung): Der Bundesrat hat gemäss beschlossen, mit Blick auf die Erarbeitung seiner Stellungnahme zum Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats “Überprüfung der Funktion der Strafverfolgungsbehörden des Bundes” einen unabhängigen Experten beizuziehen. Er betraute den 65-jährigen emeritierten Staatsrechtler Professor Georg Müller mit diesem Mandat (vgl. dazu auch NZZ und TA).
  2. Pierre Cornu (Medienmitteilung): In den letzten Wochen haben verschiedene Medien vertrauliche interne Informationen über die derzeit von der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates durchgeführte Untersuchung veröffentlicht. Durch seinen Präsidenten Jean-Paul Glasson, hat nun die Geschäftsprüfungskommission Klage gegen die beteiligten Journalisten wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen (Art. 293 StGB) und gegen Unbekannt wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses (Art. 320 StGB) eingereicht. Um den Sachverhalt zu klären, hat der Bundesrat folglich Pierre Cornu zum ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes ernannt (gemäss Art. 16 Abs. 3 BStP) (vgl. dazu NZZ und TA).

Nicht zu beneiden ist der ao. Staatsanwalt des Bundes, Pierre Cornu, der eine Untersuchung führen muss, die zum Vornherein zum Scheitern verurteilt zu sein scheint. Dass Straftatbestände erfüllt wurden, dürfte zwar ausser Frage stehen. Aber dass sich da einer erwischen lässt, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

Georg Müller dagegen hat ein regelrechtes Traummandat erhalten, auf dessen Ergebnisse wir gespannt sein dürfen.