Die Trojaner der Bundesanwaltschaft

Gemäss NZZ ist auch im Verfahren gegen Dieter Behring ein Trojaner zum Einsatz gekommen. Das Bundesstrafgericht soll den Einsatz im Jahr 2007 genehmigt haben.

Zur (damals geltenden) Rechtslage äussert sich der Artikel so:

Seit die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) 2011 in Kraft getreten ist, ist dies den Strafverfolgungsbehörden des Bundes nicht mehr möglich. Zuvor bewegten sie sich in einer rechtlichen Grauzone.

Abgesehen davon, dass es bei Grundrechtseingriffen keine Grauzonen geben darf, scheint nun auch die NZZ wenigstens im Ansatz einen etwas kritischeren Unterton anzuschlagen. Aber vielleicht ist der zitierte Artikel ein Ausreisser.

Zwischen 2004 und 2010 seien gemäss BA in vier Verfahren Trojaner eingesetzt worden. Dabei ging es um folgende Tatbestände:

gewerbsmässiger Betrug, Veruntreuung, Urkundenfälschung, Übergabe von Sprengstoffen, Gefährdung durch Sprengstoffe mit verbrecherischer Absicht, Drohung gegen Beamte, Beteiligung an einer kriminellen Organisation und Geldwäscherei.