Die unerträgliche Lächerlichkeit des Bundesstrafprozesses

Nach den Vorkommnissen am Bundesstrafgericht werden nun in der Presse Vorwürfe gegen das Bundesgericht bzw. die VK BGer erhoben, das den Gehörsanspruch der im Bericht kritisierten Bundesstrafrichter verletzt haben soll (vgl. meinen früheren Beitrag).

Es werden Experten zitiert, die – wie in der Schweiz bei Kritik an Strafbehörden üblich – anonym bleiben wollen:

Veröffentlichung mit allen Namen, bevor die Betroffenen nachweislich Stellung nehmen konnten, ist meines Erachtens eine grobe Persönlichkeitsverletzung, man kann sich fragen, ob es eine Amtsgeheimnisverletzung sei.» Der Jurist bezweifelt «stark», dass der Generalsekretärin «das rechtliche Gehör in genügender Weise gewährt wurde.

Wieso kann man dazu denn nicht stehen? Wovor haben die Kritiker Angst? Ist die Angst am Ende sogar berechtigt? Nun, wir werden es nicht herausfinden. Spannend ist nun aber, wie es rein theoretisch weiter gehen könnte:

Die BA eröffnet ein Strafverfahren gegen die Mitglieder der Verwaltungskommission des Bundesgerichts wegen Amtsgeheimnisverletzung und erhebt Anklage beim Bundesstrafgericht (Strafkammer). Dessen Entscheid wird dann an dasselbe Bundesstrafgericht (Berufungskammer) weitergezogen gezogen und schliesslich wird das Bundesgericht prüfen, ob die Angeklagten Bundesrichter zu recht freigesprochen bzw. verurteilt wurden. Es lebe der Bundesstrafprozess!