Die Wirksamkeit der neuen Bundesrechtspflege
Laut einer Medienmitteilung des Bundesamts für Justiz wird die Wirksamkeit der Bundesrechtspflege überprüft. Die Arbeiten werden von einem beratenden Gremium aus Vertretern des Bundesgerichts, des Bundesstrafgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, der Kantone und der Wissenschaft begleitet. Aus der Medienmitteilung:
Mit dem Inkrafttreten des Strafgerichtsgesetzes am 1. April 2004 sowie des Bundes-gerichts- und des Verwaltungsgerichtsgesetzes am 1. Januar 2007 ist der erste Teil der gesetzgeberischen Umsetzung der Justizreform, die Totalrevision der Bundesrechtspflege, auf Bundesebene abgeschlossen. Damit werden eine wirksame und nachhaltige Entlastung des Bundesgerichts, die Verbesserung des Rechtsschutzes und die Vereinfachung der Verfahren und Rechtswege angestrebt. Die Gesetzesevaluation baut primär auf den Datenerhebungen der drei eidgenössischen Gerichte auf und wird später durch weitere Erhebungen ergänzt. Sie ist langfristig angelegt: Das BJ rechnet damit, in etwa fünf Jahren Aussagen über die Wirksamkeit der neuen Bundesrechtspflege machen zu können.
Von aussen her lässt sich schon heute sagen, dass zumindest die angestrebte Entlastung des Bundesgerichts kaum realisiert werden kann.