Die Wohnung im verbotenen Rayon

Einem heute online gestellten Urteil des Bundesgerichts (BGer 1C_397/2016 vom 15.02.2017) ist folgender Sachverhalt zu entnehmen:

[Das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt] beschränkte das Rayonverbot auf Fussballheimspiele der ersten Mannschaft des FC Basel (…) sowie auf sämtliche Fussballspiele, die im Stadion St. Jakob-Park stattfinden (…). Zudem gestattete es A. wegen dessen zwischenzeitlicher Wohnsitznahme innerhalb des Rayons, diesen auf im Einzelnen bezeichneten Wegen zu betreten, um zur Wohnung zu gelangen.

Ob er die Wohnung auch wieder verlassen darf, lässt das Departement offen. A. war übrigens mit seiner Laienbeschwerde teilweise erfolgreich. Er erreichte, dass die Vorinstanz die (bereits verstrichene) Dauer des Rayonverbots beurteilen muss.