Digital Miranda Warnings

Das neue Jahr eröffne ich mit einem Hinweis (mit bestem Dank an @smetille und @Nils_Gueggi) auf schon seit Jahren praktizierte Durchsuchungsmethoden, welche die Strafverfolgung und das strafprozessuale Beweisrecht je länger je stärker auch hierzulande dominieren werden: Die Durchsuchung von Smartphones.

Dass es dafür einen Durchsuchungsbefehl braucht (s. meinen früheren Beitrag), wissen die Wenigsten und stimmen einfach zu. Sie sind sogar bereit, das Passwort bekanntzugeben und sogar den Fingerabdruck zum Entschlüsseln zur Verfügung zu stellen.

Vielleicht wäre die Bereitschaft nicht mehr so gross, wenn die Betroffenen ihre Rechte kennen würde. Hier ein paar Überlegungen dazu mit einem Vorschlag für eine der Digitalisierung angepasste Rechtsbelehrung: Here’s what a “digital Miranda warning” might look like.

Gibt es eigentlich schon parlamentarische Vorstösse, die den Strafverfolgern ermöglichen, den Fingerabdruck bei Weigerung auch mit Gewalt erhältlich zu machen (kann ja – ganz im Sinne der Verhältnismässigkeit – auch ohne Amputation des Fingers erfolgen)?

(vgl. zum Ganzen einen früheren Beitrag und Riley v. California)