Direktor Bock
Henry Habegger publiziert in den Blättern von CH Media eine dreiteilige Serie über Christian Bock, Direktor der Eidgenössischen Zollverwaltung und gleichzeitig Chef Operationen.
Angesichts der immer grösseren Bedeutung der EZV in (Verwaltungs-)Strafverfahren, weise ich hier auf die Serie hin, die über schier unglaubliche Zustände bei der EZV berichtet. Mein Highlight nach zwei von drei Teilen der Serie ist die Fantasieuniform, die der Direktor mit einem Fantasie-Gradabzeichen (drei Obristen-Balken mit drei Strahlenkreuzen) trägt. Offenbar ist auch die Politik bereits hellhörig geworden, aber Konsequenzen wird es wie hierzulande üblich kaum haben.
Die Uniform bei der EZV ist wohl noch das Unauffälligste,
zu dieser “Truppe” gäbe es einiges mehr zu berichten, was einem normalen Bürger der an Recht und Gesetz in der Schweiz glaubt, stark nach hinten “strählen” würde.
@Hugo Schweizer: Sie meinen aber nicht die chronischen Kompetenzüberschreitungen und zweckwidrigen Zugriffe auf Datenbanken des GWK? Die groteske Geschichte mit der Uniform mag isoliert betrachtet einfach nur lächerlich sein. Wenn sie aber stimmt, dann spricht sie halt eben doch Bände.
… oder den Einsatz von verdeckten Überwachungsmassnahmen ohne jegliche gesetzliche Grundlage?
Nein das meinte ich damit nicht, da gab und gibt es gröbere Kompetenz- und Gesetzüberschreitungen bei der EZV, welche sowohl ins Nationale wie auch ins Internationale reichen, Die EZV ist eine im Land ist eine hiesige Gestapo welche überall freie Hand hat oder sich die Hände vom Gesetz befreit.
Alles belegbar mit Akten.
Tut mir leid wenn ich dies sagen muss, rentnerbundesrat gleich ehemaliger präsident der svp, bock gleich svp mitglied und prodege von christopf blocher. Wss mich verwundert dass die kantone nichts machen? Alle abkommen mit der zollverwaltung kündigen, da es das grenzwachtkorps dank bock nicht mehr gibt und dad neue zollgesetz mit bewaffneten zöllner noch nicht rechtsgültig ist. Dies kommt davon, wenn nan personen auf ein amt hebt und diesen nicht begleitet und überprüft. Was hat der landiverwalter aus hinwil schon fertig gebracht? It progeäramm der armee in den sand gesetzt, it der zollverwaltung immer noch ein flop
Wieso?
Das mit dem Urs E. Schwarzenbach, seiner lustigen illegalen Kunstsammlung und seinen rechtsverdrehenden viel-Geld-Anwälten haben die Leute von der Zollverwaltung super gemacht.
Alleine schon für diesen Fall haben sie alle dort eine eigene Phantasieuniform verdient
@aj
Es geht stark in diese Richtung aber nicht nur.
Wenn die EZV ohne dass nachher Akten existieren sollen oder nicht zur Einsicht heraus gegeben werden wollen, Fotos und persönliche Informationen von Personen aus anderen Kontinenten “aquiriert” die dann Basis in helvetischen Strafverfahren bilden, dann wird auch dem Hintersten und Letzten schnell klar,
dass dies nicht rechtens gelaufen sein kann.
Oder dass die EZV in der Schweiz ohne rechtliche Grundlagen über den “unwesentlichen” Zeitraum von 18 Monaten Personen observiert, inkl. eigens eingebauten GPS-Trackern die ihre Daten auf EZV-Nummern übertragen, wäre noch das Eine. Wenn diese EZV aber dann diese Erkenntnisse die ohne rechtliche Grundlagen erhoben worden sind in geheimer stiller und undokumentierter Art und Weise kantonalen Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung stellt, damit diese überhaupt eine nennenswerte Erkenntnisgrundlage haben und sich nicht selber vom Bürostuhl erheben müssen, dann wird die Sache schon etwas ätzender. Am toxischsten wird das Ganze aber dann wenn Bezirksgericht, Obergericht und selbst das Bundesgericht diese fehlenden gesetzlichen Grundlagen erkennen, aber trotzdem von allem nichts als unverwertbar bewerten möchten.
Diese kurz dargestellten Fakten bildeten dann die Grundlage für eine Beschwerde nach Strassburg, selbst wenn die Chance dass dort diese überhaupt behandelt wird, klein ist.
Referenzen der Entscheide bitte?
Danke für die erläuternden. Ausführungen.
Noch eine kleine Ergänzung. Zumindest in einem Fall kann man dem BGer nicht den Vorwurf machen, die Augen zugedrückt zu haben: https://www.strafprozess.ch/verkanntes-strafprozessrecht/
@Anonymous
Wieso haben Beamte von der EZV eine eigene Phantasieuniform verdient wenn sie Dienst nach Vorschrift machen? Ich kann das nicht nachvollziehen.
Nachdem ich heute den letzten Teil dieser Artikelserie gelesen habe, muss man der Fairness halber schon sagen, dass die Berichterstattung mit derart viel persönlichen und polemischen Spitzen gegen den Direktor aufwartet, dass sich mir unweigerlich die Frage stellt, wie sachlich und unvoreingenommen recherchiert wurde.
@aj: So ist es. Diese Frage stellt sich bei jeder Recherche.
Welche “fairness” meinen Sie denn? Dieser Direktor führt sich in jeder Hinsicht abartig auf. Es wurde schliesslich nur Tatsachen berichtet und sind damit sachlich fundiert. Wen wollen Sie mit Ihrem Kommentar schützen? Diejenigen, die unter diesem unsäglichen Regime gelitten haben und noch leiden werden?
Öffnen Sie die Augen und akzeptieren Sie bitte die überaus aufschlussreichen Information der Beiträge. Der Journalist Henry Habegger hat kenntnisreich berichtet und seine Quelle und Aussagen basieren auf Tatsachen nicht auf Voreingenommenheit. Es dürfte für die breite Öffentlichkeit nicht ganz unwichtig sein, wie der grösste Laden der eidgenössischen Verwaltung geführt wird. Die Zustände in der EZV und früher im METAS bzw. dem IGE erforderten schon lange ein Einschreiten der verantwortlichen Stellen.
@aj
Bezüglich diesen beiden Urteilen kann man dem BG nicht den Vorwurf machen die Augen zugedrückt zu haben, da gehe ich einig mit Ihnen. Die Geschichten der beiden Fälle sind aber damit noch lange nicht gut ausgegangen, im Gegenteil. Das BG wies mit der Gutheissung der beiden Beschwerden korrekt begründet zurück ans Obergericht AG und was machen die Richter im Aarau in der Folge?
Sie sprechen noch einmal das genau gleiche Urteil in beiden Fällen und nach erneuten Beschwerden ans Bundesgericht, wo der Spruchkörper in der Zwischenzeit irgendwie änderte, interessanterweise neu mit einer Richter-Dame aus dem Aargau besetzt, weist das BG beide Beschwerden mit höchst unnachvollziehbaren Begründungen zurück. Der Eindruck, dass im Aargau nicht nach StPO und Gesetz bemessen und beurteilt wird sondern eher nach finanziellen Kriterien im Sinne zugunsten der Staatskasse, ist jedenfalls nicht von der Hand zu weisen. So gesehen könnten sich die Bürger in Seldwyla noch in einer “guten” Welt mit Recht, Gesetz und Ethik wähnen.
@Anonymus
https://www.strafprozess.ch/verkanntes-strafprozessrecht/
Betrifft diese Sache wobei der Link die Sache nicht fertig beschrieb.
wie seid ihr denn drauf?
Phantasieuniform? Welche Uniform ist denn bitteschön keine Phantasieuniform? Gibt es die Naturuniform? Die Grade der Schweizer Armee sind mir bekannt, die entsprechen aber nicht den Graden der NATO. Und mit was für einem Gras ich es bei der Polizei jeweils zu tun habe weiss eh keiner…
@Anonymous: Wie wir drauf sind? Wichtig ist wohl eher, wie ein Direktor drauf ist, der über bewaffnete Polizeikräfte mit weitgehenden hoheitlichen Befugnissen verfügt.
@kj: Genau…aber wie der Bock wirklich drauf ist, erfährt man in dieser Artikelserie nicht wirklich.
Man erfährt nur, wie Henry Habegger persönlich denkt, wie der Bock drauf ist. Und Habegger mag scheinbar den Bock nicht. Oder er findet, dass der Bock zwingend böse sein muss, sonst gebe es keine gute Story. Habegger mochte im übrigen auch bestimmte Leute am Bundesstrafgericht nicht. Und wie das bei seiner letzten Artikelserie zum Bundesstrafgericht ausgegangen ist, dürfte bekannt sein.
Das ist Journalismus im Jahr 2021: Kein Wunder, will ausser ein paar Wutbürgern niemand mehr Geld für solche stets negativen persönlichen Meinungsäusserungen zahlen. Denn wer ist schon Henry Habegger, dass man sich um seine persönliche Meinung kümmern müsste. Und negatives gibt es auf der Welt genug, auch ohne den bösen Bock.