Doch keine Urkundenfälschungen bei der Bundesanwaltschaft

Erst hatte ich hier noch gefragt, ob neue Gewitterwolken über der Bundesanwaltschaft aufziehen, schon kann die Sturmwarnung zurück genommen werden. Gemäss heutiger Medienmitteilung haben die Ermittlungen der eingesetzten ao. Staatsanwältin des Bundes

keinerlei Anhaltspunkte für eine Urkundenfälschung im Amt ergeben. Damit erwies sich der Vorwurf, wonach Mitarbeitende der Strafverfolgungsbehörden des Bundes ein Hausdurchsuchungsprotokoll gefälscht haben sollten, als haltlos. Entsprechend wurde das Ermittlungsverfahren am 15. Juni 2007 eingestellt.

Wenn alles nach Amnesty Schweiz geht (s. hier), wird jetzt ein Strafverfahren wegen Verdachts der falschen Anschuldigung eingeleitet, obwohl der Zeitpunkt nach dem Amnesty-Bericht denkbar ungeeignet ist.