Doch keine Zweierbanden?

Ein Kollege hat gemäss NZZ (08.09.2009) versucht, das Obergericht des Kantons Zürich davon überzeugen, dass eine Bande aus mindestens drei Mitgliedern bestehen müsse. Dabei ist er wahrscheinlich davon ausgegangen, dass auch das Bundesgericht seine Meinung geteilt hätte (vgl. meinen früheren Beitrag), wäre ihm folgendes Argument bekannt gewesen:

Eine Bande werde als Gruppe von Straftätern definiert. Dass aber zwei Personen noch keine Gruppe bilden könnten, sehe man beim Sex, wo der Geschlechtsakt zweier Personen auch nicht als Gruppensex betitelt werde.