Doch noch kein AT StGB

Gemäss NZZ online wird das EJPD dem Bundesrat eine neue Revisionsbotschaft zum AT StGB unterbreiten. Die Verwaltung beschliesst, die vom Gesetzgeber verabschiedete Revision vor ihrem Inkrafttreten zu revidieren.

Dass die beschlossene Revision eine gesetzgeberische Fehlleistung ist, dürfte weitgehend unbestritten sein. Aufhorchen lassen müsste hier aber, dass die Strafverfolgungsbehörden, die offenbar den Anstoss zur Revision der Revision gegeben haben, über die Macht verfügen, Entscheidungen des Gesetzgebers umzustossen.