Doppelt unbefangener Staatsanwalt

Eine Ausstandssache bis vor Bundesgericht durchzuziehen, erfordert u.a. viel Gewissheit über die Ausstandsgründe. Dass Gewissheit in der Regel nicht reicht, zeigen zwei neuere Bundesgerichtsentscheide (BGer 1B_312/2014 vom 26.11.2014 und 1B_352/2014 vom 26.11.2014). In beiden Fällen, die voneinander unabhängig zu sein scheinen, ging es um ein und denselben Staatsanwalt, der am selben Tag in den Genuss gleich zweier höchstgerichtlicher Urteile kommt. Das dürfte vor ihm noch keiner geschafft haben.