Drohende Landesverweisung schliesst schriftliches Berufungsverfahren in der Regel aus

In einem neuen Grundsatzentscheid hält das Bundesgericht dafür, dass bei möglicher Landesverweisung ein schriftliches Berufungsverfahren in der Regel nicht zulässig sein dürfte (BGE 6B_942/2022 vom 13.05.2024, Publikation in der AS vorgesehen). Die Frage der Zulässigkeit entscheidet sich aber am konkreten Einzelfall und unter Beachtung der konventionsrechtlichen Garantien:

Indem die Vorinstanz nach der Rückweisung der Sache durch das Bundesgericht in einem schriftlichen Verfahren erneut über die Landesverweisung entschieden hat, ohne dem Beschwerdeführer Gelegenheit zu geben, Beweisanträge zu stellen resp. sich zu der zu klärenden Frage seiner Situation im Falle einer Rückkehr in den Kosovo zu äussern, hat sie dessen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (E. 3.2). 

Der Fall geht wird somit ein drittes Mal durch das Appellationsgericht BS zu entscheiden sein.