Durchsuchung von Redaktionsräumen verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat gemäss heutiger Pressemitteilung festgestellt, dass die Durchsuchung von Redaktionsräumen wegen der damit verbundenen Störung der Redaktionstätigkeit und der Möglichkeit einer einschüchternden Wirkung eine Beeinträchtigung der Pressefreiheit darstellt.