Ein Hanfgesetz für den Kanton Baselland
Der Kanton BL hat sich heute ein Hanfgesetz gegeben (s. Abstimmungsvorlage). Das Gesetz stellt den Anbau und die Abgabe von Hanf und Hanfprodukten unter Bewilligungspflicht. Der Regierungsrat erwartet “einge gewisse präventive Wirkung” und verspricht: “Die Bewilligungspflicht ist für alle, die ausschliesslich mit legalen Hanfprodukten handeln, lediglich eine Formalität und nicht mit besonderem Aufwand oder hohen Kosten verbunden.”
Das Gesetz selbst erscheint mir aus mehreren Gründen als gesetzgeberische Fehlleistung und ist wohl teilweise bundesrechtswidrig. Eine gewisse Originalität ist ihm und seiner Autorin – es soll sich um die Justizdirektorin höchst persönlich handeln – aber nicht abzusprechen. Ein Beispiel sind die persönlichen Voraussetzungen, die man für eine Bewilligung zur Abgabe von Hanf erfüllen muss (u.a. keine Verlustscheine). Unter “Verwaltungsmassnahmen” (§ 16) finden sich die Grundlagen für die Beschlagnahme und die Vernichtung von Hanfprodukten.
Das Gesetz ist wohl der Papiertiger, als den es heute in der TeleBasel-Talksendung “Salon Bâle” benannt wurde. Selbst die BL-FDP-Vizepräsidentin, die das Gesetz ihrer Parteigenossin und Regierungsrätin Pegoraro zu verteidigen versuchte, hatte dabei die grösste Mühe.
Ausserdem hat man munkeln gehört, dass der Gesetzesentwurf nach einer Anfrage eines Journalisten gehörig zusammengestutzt wurde, weil (erst dann) erkannt wurde, dass viele Regelungen in Bundesrecht eingriffen. Und was jetzt angenommen wurde, ist der klägliche Rest.