Ein Rechtsanwalt muss wissen …
Das Bundesgericht äussert sich am Rande eines neuen Entscheids (BGer 6B_284/2013 vom 10.10.2013) wie folgt zu den anwaltlichen Sorgfaltspflichten;
Ein Rechtsanwalt muss wissen, dass das blosse Einreichen einer Beschwerde noch keinen Rechtsnachteil für seinen Klienten bedeutet. Er kann sie ungelesen im Dossier ablegen. Der Anspruch ist unbegründet (E. 4).
Der betroffene Anwalt hatte – im Verfahren vor Bundesgericht – Aufwand für die Besprechung der gegnerischen Beschwerdeschrift geltend gemacht, was das Bundesgericht ganz offensichtlich nicht goutierte.
Na toll. “Er kann sie ungelesen! im Dossier ablegen”. So einen Anwalt wünscht sich wohl kaum einer. Das Bundesgericht befindet ja sowieso nach eigenem Gusto hab ich das Gefühl. Einmal so einmal anders. Vonwegen Rechtssicherheit, chunt ja kei sau drus!