Ein Schuss ins Dunkle
Wer nicht weiss, dass sich in der Dunkelheit, in die er einen Warnschuss abgibt, ein Mensch versteckt und diesen trifft, macht sich nicht der versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig.
Das Bundesgericht kassiert deshalb ein Urteil des Kantonsgerichts SZ (BGer 6B_881/2018 vom 13.03.2019):
Wenn die Vorinstanz davon ausgeht, der Beschwerdeführer habe die Beschwerdegegnerin 2 nicht, nicht einmal schemenhaft, wahrgenommen, konnte er somit nicht wissen, dass sich in seiner unmittelbaren Nähe nicht nur A., sondern auch noch eine weitere Person aufhielt. Entgegen der Auffassung der Vorinstanz musste er auch nicht damit rechnen bzw. kann ihm angesichts der von der Vorinstanz erstellten Tatumstände nicht vorgeworfen werden, die mögliche Tötung einer weiteren sich im Haus befindlichen Person habe derart nahe gelegen, dass er mit dem Warnschuss in’s Dunkle, diese zumindest in Kauf genommen habe (E. 1.4).
Off topic aber für mich doch etwas befremdlich ist die konsequente Falschschreibung des wesentlichen Satzes des Sachverhalts durch(‚)s höchste Gericht . Oder bin ich da zu pingelig?
https://www.duden.de/haeufige_fehler/in-s
Nein, da darf und muss man pingelig sein.