Ein Tipp für Datendiebe
Als Datendieb würde ich Bankkundendaten auch der Eidg. Steuerverwaltung und den kantonalen Steuerämtern anbieten.
Die Schweizer geben sich zwar noch empört über ihre deutschen Kollegen, senden aber Signale aus, welche den Kauf “Ihrer” Daten finanzieren und rechtfertigen können:
Die Justizministerin veröffentlichte letzte Woche in der NZZ einen Beitrag unter dem Titel
Das Bankgeheimnis schützt nur die Privatsphäre ehrlicher Kunden
Das ist zwar offensichtlicher Unsinn, scheint aber zu verfangen. Jedenfalls hat ein ebenfalls als besonnen geltender Politiker die oberste Idee der Staatstheorie in der SonntagsZeitung, kostenpflichtig) neu definiert:
Es ist die erste Pflicht des Staates, die Ehrlichen zu schützen – nicht die Unehrlichen.
Die Finanzdirektoren warten zudem mit einem ganzen Katalog von Forderungen auf, um diese neue erste Pflicht des Staates erfüllen zu können. Sie wollen mehr Mittel und sie wollen für alle Steuerdelikte strafprozessuale Zwangsmassnahmen ermöglichen, insbesondere Hausdurchsuchungen bei Banken und Bürgern.
Also, liebe Datendiebe, worauf wartet Ihr?
Was soll oder kann sich denn ein Datendieb, von seinen Taten (einerseits die Erlangung der Daten, andererseits das Weitergeben oder Veröffentlichen) erhoffen?