Ein “tweet” aus dem Gerichtssaal …

… soll zulässig sein. Zu diesem Ergebnis kommt eine ebenso kurze wie schlüssige Analyse von fel. auf NZZonline. Als bestens unterhaltener “follower” von felnzz freue ich mich auf brandaktuelle “tweets” aus den Sälen des Bundesgerichts und der unteren Gerichte des Bundes.

Als Strafverteidiger liebe ich jede Form von öffentlicher Berichterstattung über erst- und zweitinstanzliche Strafverfahren vor Eröffnung des Urteils allerdings überhaupt nicht. Aber wahrscheinlich neige ich dazu, die Unabhängigkeit von Richtern gegenüber der veröffentlichten Meinung zu unterschätzen.