Ein wahrlich ausserordentlicher Bundesanwalt

Am 3. Juli 2020 wurde Dr. Stefan Keller zum ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes ernannt, um die eher überschaubaren Strafanzeigen gegen den ehemaligen Bundesanwalt und den FIFA-Präsidenten zu bearbeiten.

Gestern, 19. Mai 2021, hat Keller, der sich – wieso auch immer – als “a.o. Bundesanwalt” bezeichnet, “sein Mandat nun wieder zurückgegeben”, nachdem er von der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts (BStGer BB.2020.269 vom 30.04.2021) in Bezug auf den FIFA-Präsidenten in den Ausstand befördert worden war.

Wer mehr über die Persönlichkeit des angeblichen “a.o. Bundesanwalt” (auch die Beschwerdekammer bezeichnet ihn im Rubrum ihres Entscheids so) erfahren will, kann sich auf dessen privater (!) Homepage www.sta-keller.ch kundig machen. Dort findet sich auch seine gestrige Medienmitteilung (auf offiziell anmutendem Briefkopf des “ausserordentlichen Bundesanwalts”, der Keller wohl nie war), mit der er bzw. sein angebliches Sekretariat mit den Richtern des Bundesstrafgerichts abrechnet. Seine Kritik wurde umgehend aufgenommen und ausser mit sachlichen Argumenten (Hans Wiprächtiger) auch mit ziemlich plumpen politischen Anspielungen (SVP-Intrige) angereichert (vgl. statt vieler: CH Media).

Mehr Schaden geht kaum. Aber das hatte ich in dieser Sache schon ein paarmal gedacht. Bestimmt lässt sich jemand etwas noch Verrückteres einfallen, das dann quasi als letzte Notbremse nur noch die Abschaffung der Bundesstrafbehörden offenlässt. Insofern ist es nachvollziehbar, dass sich ein neuer (ordentlicher) Bundesanwalt offenbar nicht finden lässt.

Korrigendum: Dr, Stefan Keller war tatsächlich a.o. Bundesanwalt, gewählt durch die Vereinigte Bundesversammlung (vgl. Amtl.Bull. vom 23.09.2020 und Medienmitteilung von Keller selbst). DIe AB-BA hatte ihn zuvor als a.o. Staatsanwalt des Bundes gewählt. Ich hatte den wichtigen Zwischenschritt übersehen, wofür ich um Nachsicht bitte.