Ein weiteres "Radarfoto"-Urteil des Bundesgerichts

In einem weiteren Entscheid des Bundesgerichts vom 15.09.2004 (1P.277/2004) wird die Verurteilung eines Fahrzeughalters bestätigt, obwohl er auf den Radarfotos nicht zu erkennen war. Dem Halter wurde zum Verhängnis, dass er nicht von Anfang an entschieden bestritten hatte, das geblitzte Fahrzeug geführt zu haben, sondern zuerst die Fotos konsultieren wollte.