Eine Einstellung, ein Strafbefehl und tausend Fragen
Die Bundesanwaltschaft publiziert zwei bemerkenswerte Entscheide, einen Strafbefehl (Art. 352 ff. StPO) und eine Einstellungsverfügung (Art. 320 StPO). Wie die BA mitteilt, schliessen die beiden Entscheide die Strafverfahren gegen zwei Gesellschaften des Alstom-Konzerns ab.
Im Strafbefehl vom 22.11.2011 wird die beschuldigte Gesellschaft wegen Organisationsverschulden bzgl. mehrerer Bestechungsfälle (Art. 102 Abs. 2 i.V.m. Art. 322septies StGB) zu einer Busse von CHF 2,500,000.00 verurteilt. Der Befehl enthält zudem eine Ersatzforderung von CHF 36,400,000.00. Die Verfahrenskosten bleiben gerade noch fünfstellig.
Der Strafbefehl ist gemäss BA rechtskräftig, weil das beschuldigte Unternehmen auf eine Einsprache verzichtet hat. Damit ist eigentlich auch klar, was hier gespielt wurde.
Die Einstellungsverfügung vom 22.11.2011 soll ebenfalls rechtskräftig sein (Verzicht auf Beschwerde!). Der Grund der Einstellung soll in der geleisteten Wiedergutmachung im Umfang von CHF 1,000,000.00 an das Schweizerische Rote Kreuz liegen (Art. 53 StGB).
More to come …
Da kann man für einmal sagen: Bravo Bundesanwaltschaft!