Eine Million für Pflichtverteidiger
Wie die Aargauer Zeitung heute berichtet hat das zur Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehene Urteil des Bundesgerichts (2P.17/2004 vom 06.06.2006; s. auch meinen damaligen Beitrag) enorme finanzielle Konsequenzen. Aus dem Bericht der Aargauer Zeitung:
Urs Hodel, Leiter der kantonalen Justizverwaltung, bestätigte auf Anfrage, dass nach der Aufhebung des entsprechenden Paragrafen im Dekret sämtliche Pflichtverteidigungsfälle zwischen Anfang 2004 und Mitte 2006 neu aufgerollt werden müssen. Ein erheblicher Aufwand für die Gerichte, zumal es nach der Überprüfung der Entschädigungen an die Anwälte samt und sonders neuer Kostenverfügungen bedarf. Aber das ist noch nicht alles: Nach Aussage von Hodel ist aufgrund von Hochrechnungen davon auszugehen, dass mit Honorar-Nachzahlungen im Umfang von rund 1 Million Franken zu rechnen ist. Dies vor dem Hintergrund, dass insgesamt einige hundert Fälle neu beurteilt werden müssen – allein beim Obergericht ist von gegen 200 Fällen die Rede. Mit Interesse wird in der Justiz denn auch verfolgt, wie sich das Geschäft entwickelt. Konkret stellt sich für die Politik die Frage, ob die altrechtliche Entschädigung von amtlichen Verteidigungen beibehalten wird – ein Vorgehen, das vom Bundesgericht aufgrund des jüngsten Entscheides wohl sanktioniert würde. Oder ob dem Parlament neuerlich eine Teilrevision des Dekretes unterbreitet wird.
Ob das für den Kanton Solothurn auch gilt, darf bezweifelt werden, obwohl im Kanton Solothurn nicht einmal ein verbindlicher Erlass der Legislative oder Exekutive besteht, der die reduzierten Stundenansätze für Pflichtmandate regelt (vgl. dazu den entsprechenden Beschluss des Obergerichts). Immerhin hat gemäss Oltner Tagblatt die FiKo einen Nachtragskredit über CHF 1.12 Mio. beschlossen, um die vom Kanton zu tragenden Gerichts- und Anwaltskosten bis Ende Jahr bezahlen zu können (s. Medienmitteilung der FiKo, ab S. 2). Ob darin die neue Rechtsprechung des Bundesgerichts berücksichtigt ist, weiss ich allerdings nicht.