Eine praxistauglichere Strafprozessordnung?
Der Bundesrat will die Praxistauglichkeit der Schweizerischen Strafprozessordnung verbessern und schickt eine umfangreiche Vorlage in die Vernehmlassung, die nicht auf die Praxistauglichkeit zielt, sondern – gemäss Bundesrat – primär die Teilnahmerechte der beschuldigten Personen einschränken und die Opferrechte stärken soll.
Gemäss Pressemitteilung kann die Vorlage bis Mitte März 2018 zerpflückt werden. Aber Vorsicht, sie enthält auch wichtige Verbesserungen, welche die unter dem geltenden Recht leidenden Staatsanwälte vor Aufwand und vor immer wieder gehörten Vorwürfen schützen werden:
Art. 133 Bestellung der amtlichen Verteidigung
1 Bund und Kantone stellen sicher, dass die Auswahl der amtlichen Verteidigung durch eine Stelle erfolgt, die von der im jeweiligen Verfahrensstadium zuständigen Verfahrensleitung unabhängig ist. Sie können diese Aufgabe an Dritte übertragen.
2 Bei der Auswahl der amtlichen Verteidigung sind deren Eignung sowie nach Möglichkeit die Wünsche der beschuldigten Person zu berücksichtigen:
3 Die ausgewählte Verteidigung wird von der im jeweiligen Verfahrensstadium zuständigen Verfahrensleitung eingesetzt.
so prima vista:
Art. 391 Abs. 2 StPO ist auch beachtenswert: Einerseits die Einschränkung des Verschlechterungsverbots, andererseits hätte man auch definieren können, was ein Nachteil ist bzw. nicht ist.
Die Auswahl ist unabhängig von der Verfahrensleitung, aber die Einsetzung erfolgt durch die Verfahrensleitung. Das überzeugt natürlich völlig.
Was für ein Blödsinn! Es genügt schon, dass der Gerichtspräsident in einem Dreigremium den zweiten Richter bestimmt und der dritte Richter durch eine Zufallsgenerator bestimmt wird. Das ist schon ein fertiger Witz! Das ganze wird dem Ansehen der Justiz und dem Rechtsstaat schaden, aber was soll es, es geht ja um andere Interessen!
Die StPO sollte noch viel umfassender revidiert werden. Bspw. Strafbefehlskompetenz massiv anheben, um bei geständigen und verteidigten Beschuldigten die Dauer des Strafverfahrens massiv zu verkürzen bzw. um dadurch die überlasteten Gerichte zu entlasten.
Welche überlasteten Gerichte? Die Strafgerichte haben meines Wissens kaum was zu tun. Abgesehen davon gibts für geständige, verteidigte Beschuldigte das abgekürzte Verfahren.
Da hat die Anwaltschaft ja mal wieder orächtig lobbyiert…