Einheit des Verfahrens
Wer Gründe gegen als bundesrechtswidrig empfundene Verfahrenstrennungen sucht, dem sei ein neuer Entscheid des Bundesgerichts empfohlen, das eine Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft ZH abweist (BGer 1B_553/2018 vom 20.02.2019).
Das Urteil enthält einen ausführlichen theoretischen Teil und geht bei der Subsumption dann auch auf die Interessen der Beschuldigten ein, die für die Verfahrenseinheit gekämpft hatte:
Beide Strafverfahren stehen noch nicht vor ihrem Abschluss und die Beschwerdegegnerin spricht sich – wie im Übrigen auch der weitere Beteiligte – ausdrücklich für eine Verfahrensvereinigung aus, was deutlich macht, dass sie die Wahrung ihrer Parteirechte offensichtlich stärker gewichtet als eine allfällige Verfahrensbeschleunigung (E. 3.2).