Einstimmige Gerichtsurteile

Während man sich in den USA ernsthafte Sorgen darüber macht, dass immer mehr Urteile des U.S. Supreme Court einstimmig ergehen (2013: 66% Einstimmigkeit im Ergebnis und 38% Einstimmigkeit auch in der Begründung; s. scotusblog), versucht die Justiz in der Schweiz Vertrauen durch Einstimmigkeit zu schaffen, was ja wirklich nur schief gehen kann.

Eine aktuelles Urteil des Bundesgerichts (BGer 1B_281/2014 vom 21.08.2014) ruft in Erinnerung, in welchen Fällen die Abteilungen des Bundesgerichts in Dreierbesetzung entscheiden können (und den Entscheid nach Art. 109 Abs. 3 BGG nur summarisch begründen müssen). Es erwägt,

dass das Bundesgericht bei Einstimmigkeit in Dreierbesetzung über die Abweisung offensichtlich unbegründeter Beschwerden entscheidet und den Entscheid summarisch begründet, wobei ganz oder teilweise auf den angefochtenen Entscheid verwiesen werden kann (Art. 109 Abs. 2 lit. a und Abs. 3 BGG);

Vor Bundesgericht ist damit praktisch alles offensichtlich. Wer als Anwalt einen Beschwerdeführer vertritt und vor Bundesgericht unterliegt, muss daher grob unsorgfältig gearbeitet haben, was privat- und disziplinarrechtliche Folgen haben müsste.