Electronic Monitoring: Ende einer erfolgreich geprüften Vollzugsform?
Gemäss einer Mitteilung des Bundesamts für Justiz soll die Vollzugsform des Electronic Monitoring (vgl. dazu die Angaben der Bewährungshilfe Solothurn) nicht gesetzlich verankert werden. Die in den Kantonen laufenden Projekte können aber bis Ende 2010 weitergeführt werden. Eine föderalistische Lösung soll an folgendem Scheinargument scheitern:
Angesichts der Haltung der Kantone erachtet der Bundesrat eine gesamtschweizerische Einführung von Electronic Monitoring auf Gesetzesebene als nicht angezeigt. Eine fakultative Einführung für jene Kantone, die von dieser Vollzugsform Gebrauch machen wollen, würde dem vom Parlament im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen verankerten Grundsatz zuwiderlaufen, wonach die Kantone einen einheitlichen Strafvollzug gewährleisten.
Naja, das letzte Wort ist zum Glück noch nicht gesprochen. Der Bundesrat wird im Jahr 2009 über das weitere Vorgehen entscheiden.
Das letzte Stündlein des electronic Monitorings wurde bereits eingeläutet, als der Gesetzgeber die kurzen Freiheitsstrafe, für welche electronic Monitoring überhaupt in Frage käme, abgeschafft hat. Der neue StGB AT wird letztlich der Vereitler der Normierung des electronic Monitorings auf Bundeseben sein.