Electronic Monitoring weiterhin möglich

Gemäss heutiger Medienmitteilung hat der Bundesrat beschlossen, die EM-Versuche in sieben Kantonen bis 2015 weiterzuführen:

Bundesrat verlängert Bewilligungen bis 2015; Die Versuche mit Electronic Monitoring in sieben Kantonen können weitergeführt werden. Der Bundesrat hat am Freitag die erforderliche Bewilligung bis Ende 2015 verlängert. Im Rahmen der vorgesehenen StGB-Revision zur Änderung des Sanktionensystems wird der Bundesrat entscheiden, ob der elektronisch überwachte Strafvollzug gesetzlich verankert werden soll.

Soweit bekannt verliefen die Versuche erfolgversprechend. Es ist zu hoffen, dass EM als Vollzugsform gesetzlich eingeführt wird. Derzeit erscheint die Hoffnung allerdings als eher unbegründet. Die Politik lässt sich bekanntlich nicht durch solche Erfolge beeindrucken, solange die veröffentlichte Meinung nach mehr Härte im Strafvollzug ruft.