Enttäuschter Bundesanwalt

Laut NZZ und Tages-Anzeiger hat das Bundesstrafgericht (Strafkammer) sämtliche Beschuldigten im schweizerischen al-Kaida-Prozess von den Hauptvorwürfen freigesprochen. Verurteilungen gab es nur im Bereich der ANAG-Widerhandlungen.

Der stellvertretende Bundesanwalt, der das Verfahren leitete, zeigte sich enttäuscht. Es würde mich nicht wundern, wenn seine Enttäuschung so gross wäre, dass er den Fall weiterziehen wird. Auf ein paar zehntausend Franken zusätzlich kommt es ja sicherlich nicht an, zumal die erforderlichen Mittel à discretion zur Verfügung stehen.

Übrigens: Kann mir jemand erklären, weshalb Staatsanwälte nach Freisprüchen enttäuscht sein sollen?