Erfolglose Hausdurchsuchung
Die NZZ am Sonntag (kostenpflichtig) berichtet heute über eine Hausdurchsuchung bei einem jungen Ehepaar in Zürich. Gesucht wurde nach pornografischem Material, welches gemäss einer Meldung von KOBIK über das Internet beschafft worden sein soll. Die Suche blieb erfolglos. Die Erklärung: Das Paar verfügte über einen ungesicherten drahtlosen Internetzugang, der offenbar von der Täterschaft benützt worden war.
Dabei handelt es sich natürlich nicht um einen Einzelfall. Umso stärker muss man fordern, dass allein eine KOBIK-Verdachtsmeldung nicht ausreichen darf, um einen Durchsuchungsbefehl auszustellen. Diesen Schluss zieht allerdings die NZZ am Sonntag nicht.
Thematisiert werden dafür die frei zugänglichen drahtlosen Internetzugänge, über die anonym gesurft werden kann, jedenfalls solange keine Registrierung nötig ist.
Nicht unbedingt schlüssige Quintessenz des Artikels ist ürbigens, dass man seinen WLAN-Zugang sichern soll:
Aber die Umstände der Hausdurchsuchung und der Verzicht auf den Computer für längere Zeit, während deren die Spezialisten der Polizei diesen durchleuchteten, dürften für das Paar Grund genug sein, ihr Netz jetzt zu schützen.
Für das junge Paar hat die Sache keine weiteren Folgen, was zumindest aus der Sicht der deutschen Rechtsprechung nicht ganz selbstverständlich ist.