Ermächtigung zur Strafverfolgung gegen Oberstaatsanwalt

Das Bundesgericht erteilt der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich die Ermächtigung, gegen ihren Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser zu ermitteln. Es heisst damit eine Beschwerde von NR Christoph Blocher gut. Das Bundesgericht fasst den Sachverhalt wie folgt zusammen (BGer 1C_96/2013 vom 17.06.2013, Dreierbesetzung):

Z. war bis zum 29. Februar 2012 Juristischer Sekretär der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich. Am 27. Februar 2012 wurde er vom Leitenden Oberstaatsanwalt beauftragt, ein Memorandum zur Frage zu überarbeiten, ob gegen Nationalrat Christoph Blocher eine Strafuntersuchung zu eröffnen sei. Z. stellte das Memorandum am 4. März 2012 fertig und empfahl, gegen Christoph Blocher eine Strafuntersuchung zu eröffnen. Am 7. März 2012 kamen mehrere Personen der Strafverfolgungsbehörden des Kantons Zürich zu einer Sitzung zusammen. An dieser Sitzung kam man zum Schluss, dass gegen Christoph Blocher eine Strafuntersuchung zu eröffnen sein werde. Am 8. März 2012 sandte Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser, der an der genannten Sitzung teilgenommen hatte, Z. eine E-Mail, welche unter anderem folgenden Wortlaut hatte: „Gerne informiere ich dich, dass das Gremium gestern entschieden hat, gemäss auch deiner Empfehlung weiter zu verfahren. Fortsetzung folgt. Wenn auch nicht gleich morgen.“

Näheres dazu bei NZZonline/sda. Die Namen der Betroffenen sind im Urteil des Bundesgerichts offengelegt. Nur der damalige juristische Sekretär ist anonymisiert.