Ermittlungen gegen Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft

Laut einer heute publizierten Medienmitteilung des EJPD hat die vom Bundesrat eingesetzte ausserordentliche Staatsanwältin des Bundes der Strafanzeige gegen Mitglieder der GPK-N wegen Verdachts der Amtsgeheimnisverletzung (Art. 320 StGB) keine Folge gegeben (vgl. meinen früheren Beitrag). Die Parlamentarier können aufgrund “absoluter Immunität” nicht verfolgt werden.

Nicht auf Immunität berufen können sich die Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft. Gegen sie ist ein Ermittlungsverfahren eröffnet worden, das dann wohl auch bald einzustellen sein wird.