Ermittlungen gegen Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft
Laut einer heute publizierten Medienmitteilung des EJPD hat die vom Bundesrat eingesetzte ausserordentliche Staatsanwältin des Bundes der Strafanzeige gegen Mitglieder der GPK-N wegen Verdachts der Amtsgeheimnisverletzung (Art. 320 StGB) keine Folge gegeben (vgl. meinen früheren Beitrag). Die Parlamentarier können aufgrund „absoluter Immunität“ nicht verfolgt werden.
Nicht auf Immunität berufen können sich die Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft. Gegen sie ist ein Ermittlungsverfahren eröffnet worden, das dann wohl auch bald einzustellen sein wird.
Der Wortlaut von Art. 16 ParlG beschränkt die absolute Immunität auf «Äusserungen in den Räten und in deren Organen». Ich würde daraus schliessen, dass Äusserungen an anderen Orten durchaus als Amtsgeheimnisverletzung verfolgt werden können … ich vermute, ich verlasse mich etwas gar naiv auf den Gesetzestext?!