Erneut Verletzung des Konfrontationsanspruchs festgestellt
In BGer 6B_781/2009 vom 06.01.2010 kassiert das Bundesgericht erneut ein Urteil einer Vorinstanz, die es für unnötig befunden hat, den Beschuldigten mit seinen Belastungszeugen zu konfrontieren.
Konfrontationseinvernahmen mit den vom Beschwerdeführer genannten Personen (vgl. E. 1.1.1) wurden keine durchgeführt. Der Beschwerdeführer wendet zu Recht ein, es sei nach Art. 6 Ziff. 1 EMRK und Art. 29 Abs. 1 BV zumindest eine Konfrontation mit den Belastungszeugen zu gewähren. Entscheidend ist, dass die Zeugen mit ihren Aussagen den Angeklagten belasten, indem sie Angaben zur Statur, der Sprache, den Kleidern und dem Tatfahrzeug machen. Diese Aussagen verwendet die Vorinstanz für die Urteilsbegründung. Weder der Zeitablauf noch der mutmassliche Inhalt sind für den Anspruch auf eine Konfrontationseinvernahme von Bedeutung. Jedes Indiz kann sich, einzeln oder zusammen mit anderen, zuungunsten eines Angeklagten auswirken und gegebenenfalls für den Schuldspruch ausschlaggebend sein (vgl. Urteil 6B_708/2007 vom 23. April 2008 E. 4.4.2 und 4.4.3 mit Hinweisen). Das angefochtene Urteil ist aufzuheben und die Sache zur Durchführung der Konfrontationseinvernahmen an die Vorinstanz zurückzuweisen (E. 1.1.4).
Ist es wirklich zu viel verlangt, dass ein Gericht ein paar wenige Belastungszeugen direkt anhört, zumal der entsprechende Konfrontationsanspruch seit Jahren zum festen Bestand der bundesgerichtlichen Rechtsprechung gehört? Wieso verletzen Richter sehenden Auges immer wieder Minimalgarantien? Wieso hat das nie Folgen für die Richter? Wieso bezahlt immer der Beschuldigte die Zeche (via Gerichtskosten, die ihm zusätzlich auferlegt werden?
Ich frage mich schon lange für was es überhaupt Gerichtsgebäude gibt, denn in den zahlreichen Gerichtsprozessen (Arbeitsrecht, Strafrecht, Opferhilfe,..) war ich niemals auch nur in der Nähe eines solchen Gerichts… Ich habe die Richter nicht einmal zu Gesicht bekommen und die vom Anwalt genannten und bestellten Zeugen wurden vom Gericht auch nie bestellt, alles lief nur über Papier und am Ende hiess es dann auch noch, die Aussagen der Gegenpartei seien wahrscheinlicher (Arbeitsrecht) dies obwohl eigentlich die bestellten Zeugen gegenteiliges hätten bezeugen können und die Gegenpartei gelogen hat so sie nur konnte…
Da fragt man sich schon wofür es eigentlich Gerichtsgebäude gibt, wenn ja weder der Kläger und die Beklagten und nicht einmal Zeugen, diese jemals zu Gesicht bekommen oder?
Und ich frage mich auch, kann man anhand von nacktem Papier Aussagen nach ihrer Wahrscheinlichkeit und Wahrheit hin überprüfen und das erst noch ohne die eigentlich bestellten Zeugen zu befragen?! Ja, anscheinend, denn in meinem Fall lief es vor Bundesverwaltungsgericht genau so ab!
Aber auch beim Strafverfahren gab es nur die polizeilichen Einvernahmen wo ich alles detailliert schilderte und sogar Skizzen und Fotos die der Täter selber erstellt hat brachte wo man sogar mich und den Täter zusammen sehen konnte (Aussage der Polizistin: Solche Fälle wie bei ihnen, bei denen so viele Beweise vorliegen sind selten!) die Staatsanwaltschaft allerdings habe ich nie gesehen, nie gesprochen – es kam eine Nichteintretensverfügung… Und dann bei der Opferhilfe, heisst es nun plötzlich (Es sei eher unwahrscheinlich das die von mir genannten Übergriffe überhaupt stattgefunden haben…) dabei hat die Opferhilfe mir noch nie gesehen und hat es nicht einmal für nötig empfunden die polizeilichen Protokolle und all die von mir, ja laut Polizei mehr als üblichen Beweise zu prüfen!
Ja, so läuft anscheinend in der Schweiz, es wird nicht wirklich abgewägt, es wird schlicht behauptet und dabei wichtige Fakten und Beweise absichtlich ignoriert… Also Gerechtigkeit sieht für mich anders aus und auch ein Gerichtsverfahren stelle ich mir ehrlich gesagt anders vor!
Mir kommt bei der Opferhilfe so vor als wolle man sich schlicht davor drücken mir eine Genugtuung zu gewähren und dabei scheuen die sich nicht einmal davor die Opfer, denen sie eigentlich helfen sollten, auch noch durch den Dreck zu ziehen und zu desavouieren… Ich meine von den Tätern kann man so was erwarten, aber von einer kantonalen Opferhilfestelle sollte man als Opfer ja eigentlich gegenteiliges erwarten oder?
Mir scheint die Opferhilfestelle viel eher eine Opferhilfeverweigerungsstelle zu sein, die auch noch ProTäter eingestellt zu sein scheint.
Und eben, alles läuft nur über Papier – die haben mich nie gesehen, ich habe die nie gesehen und nie gesprochen – eine feige Bande ist das!!!
“Wieso hat das nie Folgen für die Richter?”
Weil Richter und Staatsanwälte in der Schweiz über dem Gesetz stehen. Auf sie sind weder Bundesverfassung noch Strafgesetzbuch anwendbar. Sie sind rechtlich unberührbar.
Das hat der Gesetzgeber doch so gewollt, nicht wahr?
“Wieso hat das nie Folgen für die Richter?”
Weil Richter und Staatsanwälte in der Schweiz über dem Gesetz stehen. Auf sie sind weder Bundesverfassung noch Strafgesetzbuch anwendbar. Sie sind rechtlich unberührbar.
Das haben Gesetzgeber und Volk doch so gewollt, nicht wahr?