Erniedrigende Polizeimethoden
Ein Beschuldigter in einer Bagatellstrafsache ist zu einer Einvernahme vorgeführt worden, Die Festnahme erfolgte um 0800 Uhr, die Entlassung um 1800 des Folgetages. Das Obergericht des Kantons Zürich hat diese Zwangsmassnahme als unverhältnismässig qualifiziert, ist aber nicht auf alle Rügen des Betroffenen eingegangen. Dieser hat sich nun (natürlich erfolglos) ans Bundesgericht gewendet (BGer 1B_492/2019 vom 07.11.2019).
Sein Entscheid wirft kein gutes Licht auf die Schweiz. Ich zitiere hier ein paar Stellen aus dem Urteil des Bundesgerichts:
Zur Behauptung des Beschwerdeführers, er sei ohne Ventilation ca. zehn Minuten im der Mittagssonne ausgesetzten Fahrzeug gewesen, hielt das Obergericht fest, aufgrund der Aktenlage lasse sich dies nicht überprüfen, weshalb aktuell keine Verletzung von Art. 3 EMRK festgestellt werden könne. Der Beschwerdeführer könne sein Begehren aber auch bei Abschluss des Strafverfahrens vorbringen und bei gegebenen Voraussetzungen allenfalls eine Entschädigung nach Art. 429 ff. StPO geltend machen. Diese Erwägung ist insoweit problematisch, als, wie eingangs erwähnt, bei einer vertretbar geltend gemachten Verletzung von Art. 3 EMRK die Pflicht zu einer unverzüglich erfolgenden amtlichen Ermittlung besteht. Allerdings ist der angefochtene Beschluss im Ergebnis dennoch nicht zu beanstanden. Um unter Art. 3 EMRK zu fallen, muss eine Behandlung ein Mindestmass an Schwere erreichen, wobei auch die Dauer und die zugrundeliegende Absicht zu berücksichtigen sind (Urteil 6B_15/2019 15. Mai 2019 E. 2.7; Urteile des EGMR Öcalan gegen die Türkei vom 12. Mai 2005 [GK], Nr. 46221/99, Ziff. 181; Labita gegen Italien vom 6. April 2000 [GK], Nr. 26772/95, Nr. 120; je mit Hinweisen). Der Beschwerdeführer hätte deshalb zumindest darlegen müssen, dass sich das Fahrzeug stark aufgeheizt habe oder die Luft trotz der nur kurzen Dauer knapp geworden sei. Dies tut er jedoch nicht. Auch behauptet er nicht, er habe versucht, auf sich aufmerksam zu machen. Unter diesen Voraussetzungen ist eine Verletzung von Art. 3 EMRK nicht in vertretbarer Weise geltend gemacht (E. 3.3).
Das ist dann dasselbe wie die als problematisch qualifizierte Erwägung der Vorinstanz, die übrigens nicht problematisch, sondern rechtsfehlerhaft ist. Das Bundesgericht hat halt das Privileg, den Beschwerdeführer an der ungenügenden Substantiierung scheitern zu lassen. Völlig unverständlich ist mir aber die folgende Erwägung:
Mit Blick auf die Verpflegung verneinte das Obergericht eine Verletzung von Art. 3 EMRK ebenfalls. Es möge für den Beschwerdeführer unangenehm gewesen sein, dass er für das Frühstück weder einen Teller noch eine Papierserviette erhalten habe. Die erforderliche Schwere im Sinne von Art. 3 EMRK sei jedoch nicht erreicht, da er durch diese Behandlung kaum seelisch oder körperlich betroffen worden sei. Selbst wenn man die diesbezüglichen Vorbringen des Beschwerdeführers als hinreichende Begründung im Sinne von Art. 106 Abs. 2 BGG betrachten wollte, wäre die vorinstanzliche Einschätzung nicht zu beanstanden. Es ist nicht als demütigend zu betrachten, wenn nach einer einmaligen Übernachtung in Polizeigewahrsam ein Frühstücksbrot ohne Teller und Serviette angeboten wird (E. 3.4)..
Ja was ist es denn sonst? Ich kann ja damit leben, dass sowas noch nicht als Folter durchgeht. Aber solche unnötigen Erniedrigungen haben in der Schweiz leider System.
Danke für Ihre Ausführungen. Ich fühle mich jetzt (endlich) auch als Opfer. Ich musste einmal im WK – kurz vor dem Abtreten – ein Frühstücksbrot essen. Da die Küche schon gereinigt war, wurde mir ebenfalls weder ein Teller noch eine Serviette angeboten. Kaviar gab’s übrigens auch nicht.
*Ironie off*
Toller Vergleich, I Rony.
Tja Rony. Man merkt, dass Sie noch nie unter die Räder gekommen sind.
Bei einer kleinen Brise verwelken die Tülpchen..
Ich geniesse Ihre Kommentare Herr Kollege Jeker. Hier scheinen Sie mir jedoch etwas gar feinfühlig zu sein. Die behauptete Hitze im Fahrzeug scheint subjektiv überbewertet, die erforderliche Schwere der Verletzung nicht gegeben, und das Frühstücksbrot ohne Teller und Serviette erinnert doch eher daran, dass man in diesem Etablissement nicht länger als nötig verweilen möchte (bitte nicht ganz ernst nehmen).
Freundliche kollegiale Grüsse
Zürich? Nicht doch eher Mogadischu/Somalia?
Und wieder einmal tritt dieses Bundesgericht auf die Rüge von einem Verstoss gegen die Menschenrechtskonvention nicht ein; der Trick ist aufgeflogen und die beiden Herren Daniel Rietiker und Alexander Misic auch! Gebt dem Ganzen noch ein wenig Zeit!
Es ist einfach zu sagen, so etwas habe System ohne es zu belegen. Wenn etwas System haben soll, müsste zudem eine Absicht dahinter stecken. Und eine solche zu behaupten ist ohne es zu belegen allen die im Vollzug oder der Polizei arbeiten nicht fair sondern plakative Effekthascherei.
Das ist ein einmaliger Fall (und das vorgebrachte Frühstück ohne Serviette und die Hitze im Auto unter dem Titel erniedrigend einzuordnen nicht wirklich ernst zunehmen) und der gute Herr hätte wohl freiwillig nach Zürich reisen können (1. Klasse im Zug mit Kaffee am Platz), verwehrte sich jedoch. Was will der Staat in solchen Fällen tun? Was muss er tun? Sozusagen in diesen Fällen zu sagen, wenn der gute Herr nicht möchte, befragen wir ihn nicht und lassen ihn in Ruhe? Diese Lösung sehe ich in der StPO nicht. Und dass die vorgesehene Lösung administrativ so gelöst wird, dass die Polizei eines kleines Kantons (mit nicht wirklich viel Ressourcen) um sicherzustellen, dass der gute Herr einvernommen werden kann, ihn einen Tag zuvor holt, ist nicht gänzlich verboten. Aber begegnen Sie für einmal auch den Realitäten draussen, die nicht von systematischer Erniedrigung geprägt sind, sondern von Ressourcenengpässen angesichts einer Gesellschaftserwartung auf totale Sicherheit.
Ganz nebenbei ein kurzer Blick auf das damalige Wetter in Zürich spricht von Temperaturen von 21-24 Grad. Das zum Thema.
Ich denke wir sollten uns als Gesellschaft eher um Polizeigewalt in korrupten Staaten sorgen und nicht um ein Stück Brot ohne Serviette.
Zitat: „Ich denke wir sollten uns als Gesellschaft eher um Polizeigewalt in KORRUPTEN STAATEN sorgen und nicht um ein Stück Brot ohne Serviette.“
Tun wir doch, wenn wir uns um die Schweiz sorgen. Verfolgen Sie einfach die ausländische Presse und dann werden Sie sehr bald lesen/hören, welches Land korrupt ist!
Ich halte jedenfalls meinen Mund nicht mehr, sondern mache das alles so schnell wie möglich öffentlich!
Welche ausländische Presse meinen Sie denn? Es soll ja Anwälte geben, die treten im serbischen TV auf, um die Schweiz in Sachen Korruption zu kritisieren. Serbien liegt gemäss einer völlig unmassgeblichen Internetseite (https://www.laenderdaten.info/korruption.php) im Ländervergleich bei der Korruption auf Platz 88. Die Schweiz angeblich auf Platz 6. Stimmt wohl alles nicht. Vielleicht gibt es auch irgendwo eine Liste korrupter Rechtsanwälte.
@S.T.
Sie fragen, was der Staat denn hätte tun sollen. Die Antwort ist im Urteil enthalten: Die Verhältnismässigkeit hätte geboten, einen Nachmittagstermin vorzusehen und ihn gleichentags vorführen zu lassen. Und insofern war das hier gewählte Vorgehen eben gerade nicht erlaubt.
Meine Frage ist, wie Sie darauf kommen, dass dies ein einmaliger Fall sein soll. Die hier erhobenen Vorwürfe an die Polizei sind in der Tat schwer greifbar. Aber wenn man gelegentlich mit Beschuldigten respektive Inhaftierten zu tun hat, gewinnt man doch den Eindruck, dass solcherlei Kleinigkeiten strukturellen Charakter haben. Es beginnt bereits mit der unzureichenden Hygienesituation, in der Inhaftierte über Tage ausharren müssen.
Soll ich Ihnen mal etwas von meinem ‘einmaligen Fall’ berichten? Verhaftung ohne Verhaftungsbefehl. Wohungsdurchsuchung ohe Durchsuchungsbefehl. Vier Monate eingesperrt im Untersuchungsgefängnis Waaghof in Basel, davon die Hälfte in Isolationshaft, was laut Recherchen der Basellandschaftlichen Zeitung bei Gefangenen bereits zu psychischen Störungen und Selbtsmord geführt hat. Vier Monate wurde ich ohne Anwesenheit eines Anwalts verhört. Vier Monate habe ich keine Wechselkleidung gekriegt. Vier Monate wurde kein Besuch zu mir durchgelassen. Dem Anwalt Edmund Schönenberger wurde verwehrt, dass er mich besuchen konnte. Menschenrechlern und Meschenrechts-Anwälten wurde das Besuchsrecht ebenfalls verweigert.
Als ich den Kommissaren Andreas Roppel, Michael Wilhelm und Philipp Altenbach sagte, dass ich nicht wünsche, ohne Anwalt verhört zu werden, da ich in Abwesenheit des Anwaltes erpresst, genötigt, beleidigt und terrorisiert wurde, da erhielt ich zur Antwort, dass ich in diesem Fall womöglich acht oder mehr Monate werde einseitzen müssen, anstelle der vier.
Noch während meiner Inhaftierung erfuhr ich, dass die Staatsanwaltschaft mein Haus mit Beschlag belegt hat, das ich 2005 legal von meiner Mutter geerbt habe. Darüber hinaus wurden mir 90’000 Sfr entwendet, die erwiesenermassen vom einem anderen Hausverkauf und einem Sparkonto stammen, die ich ebenfalls von meinem verstorbenen Eltern geerbt hatte.
Unterdessen haben sich zehn Zeugen gemeldet, die in beglaubigten Aussagen bestätigten, dass die Staatsanwaltschaf Basel-Stadt sie durch Androhung von Konsequenzen dazu zwingen sollte, dass sie mich falsch belasteten. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft verständlich, da keine Beweise für die absurden Beschuldigungen der Staatsanwaltschaft gegen mich existieren. Nur auch rechtlicher Sicht sind das kriminelle Bananenrepublik-Methoden.
Mittlerweile sind wir im fünften Jahr seit meiner Verhaftung. Seit nunmehr fünf Jahren gibt es weder eine Anklageschrift noch ein Gerichtsprozess. Seit fünf Jahren sind meine Liegenschaft und mein Geld beschlagnahmt – und das ohne jegliche Begründung. Soll ich Ihnen noch von anderen solcher ‘Einzelfälle’ erzählen?
@mr: das gericht hat ja gerade festgestellt, dass es unverhältnismässig war. Dass bisweilen fehlerhaft gehandelt wird und ein gericht angerufen werden muss, ist nun wahrlich nichts spezielles. Dass aber auch noch das bundesgericht über den vorwurf des brotes ohne serviette befinden muss, ist an lächerlichkeit kaum zu überbieten. Ach wie schön, dass wir es uns offenbar leisten können, die justiz mit solchen parodien von erniedrigungen zu behelligen.
@ Anonymous: Ein Korruptionsindex, der von Transparency International veröffentlicht wird? Googlen Sie doch mal Transparency International Schweiz und Sie werden auf einen Herrn Hilti stossen. Herr Hilti ist ein Schweizer und Professor an der Universität Basel….
Da war doch was …. Moment …. Ich komme gleich drauf ….. ah ja! Googlen Sie mal Basel Peace Office und wo das sein vorgebliches „Büro“ hat. Auch in der Universität Basel. Die EU Antikorruptionsbehörde „OLAF“ ermittelt gerade gegen dieses Basel Peace Office, ob nicht EU Fördergelder missbraucht wurden. Und wer ist da inoffizieller Verwaltungsrat? Ein Herr namens Daniel Rietiker.
Also erzählen Sie hier nichts von korrupten anderen Ländern, sondern kehren vor der eigenen Tür!
Und wegen dieser Liste von korrupten Rechtsanwälten:
Diese Liste gibt es in der Tat, aber ohne meinen Namen, dafür findet man aber so manchen Namen aus der Schweiz.
Ich glaube, Sie haben die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Es kommen auch bald deutschsprachige Medien, machen Sie sich um den verlogenen (noch) guten Ruf der Schweiz keine Sorgen, denn der wird sehr bald weg sein!
@herr lücke: nur zu meinem verständnis: wollen sie wirklich sagen, transparency international sei selber von korruption durchsetzt? Und gehe ich richtig in der annahme, dass auch der egmr nach ihrer auffassung korrupt ist? Dass das bundesgericht und sämtliche gerichte der schweiz (ganz zu schweigen vom bundesparlament) nach ihrer ansicht korrupt sind, weiss das publikum ja schon.
@ K. O. Rrupt: Ich kann mich nicht erinnern, etwas derartiges behauptet zu haben, aber es ist interessant, dass Sie aus den von mir geschilderten Tatsachen so etwas verstehen. Vielleicht können Sie dann eventuell auch verstehen, weshalb „OLAF“ entsprechende Verdachtsmomente untersucht und auch die EU Kommission auf meine Petition hin einen Verstoss gegen das Freizügigkeitsabkommen wegen dieses niederträchtigen Mobbings meiner Person in Betracht zieht.
Weiter dürfte sich dadurch wohl auch erklären, warum immer mehr ausländische Presse sich der Sache annehmen.
Wissen Sie, wie man zB bei dem Korruptionsländerindex es möglich machen kann, dass ein Land zB Platz 6 belegt? Indem einerseits bei anderen Staaten mit der Lupe jeder spendierte Kaffee zur Korruption wird und bei sich selbst „es nicht so genau nimmt“. Darin dürfte wohl auch der Grund zu finden sein, warum die schweizer Qualitätspresse über das Ganze hier (nota bene EU sieht das alles wohl gleich wie ich) nicht berichtet. Glücklicherweise bin ich auf die nicht angewiesen und rede auch mit denen keinesfalls mehr.
Geben Sie dem Ganzen noch ein wenig Zeit und dann wird die Wahrheit europaweit gesendet werden. Was ich vor Monaten geschrieben habe, gilt auch heute mehr denn je: Diese Leute sind aufgeflogen, allesamt und diese Leute werden sehr bald politisch auf den Boden der Realität zurück geholt werden.
Ich für meine Person sehe der Zukunft mit freudiger Erwartung und Gelassenheit entgegen.
Ad K.O.Rrupt
Zu Transparancy Internation
In meinem Land Litauen empfinde ich die Arbeit dieser Organisation als wenig hilfreich und sogar schwach wenn es um US Themen geht. Plötzlich publiziert man nicht die Lobby-Verbindungen einer US Organisation mit der litauischen Regierung oder ist verdächtig still als es um die EU Mitgliedschaft meines Landes ging. Die Arbeit anderer Organisationen war da bedeutend hilfreicher.
Aus dem Wiki über “Transparancy” https://en.wikipedia.org/wiki/Transparency_International#2019_Reports_of_bullying_and_harassment_by_senior_management
Controversies[edit]
According to the newspaper Le Monde : “In its main surveys, Transparency International does not measure the weight of corruption in economic terms for each country. It develops a Corruption Perception Index (CPI) based on surveys conducted by private structures or other NGOs: theEconomist Intelligence Unit, backed by the British liberal weekly newspaper The Economist, the American neoconservative organisation Freedom House, the World Economic Forum, or large corporations. (…) The IPC ignores corruption cases that concern the business world. So, the collapse of [Lehman Brothers] (2008) or the manipulation of the money market reference rate (Libor) by major British banks revealed in 2011 did not affect the ratings of the United States or United Kingdom.” The organization also receives funding from companies that are themselves convicted of corruption offences.[34]
Es ist ja ein zeimliches Armutszeugnis für die Schweiz, dass man in einem Land wie Serbien, in dem Korrution kein seltenes Phänomen ist, in den grossen Medien noch über die Justiz- und Behördenkorruption in der Schweiz berichten kann, während in der Schweiz selber kaum etwas darüber zu lesen ist. Mit anderen Worten: sogar in korrutpen Staaten ist man weiter als in der Schweiz.
Momentan sieht es für die Schweiz ziemlich bescheiden aus. Ein politisch gesteuerter Justizapparat der einer Bananenrepublik gut anstehen würde und ausländische Medien, die zunehmend Interesse verspüren mit dem gut gepflegten Saubermann-Image der Schweiz einmal grundlegend aufzuräumen. Korruption auf allen Ebenen.
Dann ein Ermittlungsverfahren mit Schweiz-Bezug einer EU-Behörde und gleichzeitig doch sehr schleppende Gespräche über ein Rahmenabkommen. Das ist doch eine tolle Mischung. Offenbar hat die EU verstanden, mit wem da in der Vergangenheit verhandelt wurde.
Der o.e. Bananenepublik.
@Brasauskas
Sehr geehrter Herr Kollege
Das Wochenende beginnt mit schönen Nachrichten:
“EU-Kommissar Hahn behält Schweiz-Dossier”
https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/eu-kommissar-hahn-behaelt-schweiz-dossier-136002720
und ganz besonders schön zu geniessen:
“Brüssel will keinen Neuanfang”
“Kontinuität in diesem komplexen Dossier sei wichtig: «Wir ändern nicht das Abkommen, das mit der Schweiz ausverhandelt wurde, und wir ändern auch nicht den Ansprechpartner, der mit dieser Verhandlung beauftragt war.»”
https://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/ursula-von-der-leyen-will-keinen-neuanfang/story/31122752
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!
Geehrter Herr Jeker
Sie haben geschrieben, der Entscheid der Vorinstanz sei rechtsfehlerhaft. Ich gehe davon aus, dass Sie dieser Auffassung sind, weil keine unverzügliche amtliche Ermittlung vorgenommen wurde. Können Sie sagen, welches “Amt” hier die Ermittlungen hätte durchführen müssen und gestützt worauf? Ist das dann ein Strafverfahren oder ein Verwaltungsverfahren? Wer führt es? Die kt. Beschwerdeinstanz wird ja wohl kaum eine amtliche Ermittlung durchführen können…
@Kevin: wieso kann das denn die Beschwerdeinstanz nicht? Klar erscheint mir zudem, dass man bei EMRK 3 nicht abweisen darf, wenn die Rüge aufgrund der Aktenlage nicht überprüfbar ist.
Möglich erscheint mir das schon, aber von der gesetzlichen Konzeption her ist das Beschwerdeverfahren schriftlich. Da werden sich die Beschwerdeinstanzen wohl schwer tun, wenn sie selbst quasi eine Untersuchung führen sollen wie eine Staatsanwaltschaft. Zudem wäre am Ende wohl höchstens eine Feststellung möglich. Da scheint es doch effizienter, wenn die Staatsanwaltschaft die Beweise für allfällige Entschädigungen am Ende des Verfahrens erhebt?
@kj: einverstanden, dass man nicht abweisen darf (sondern wohl Rückweisen mit Verpflichtung Untersuchung zu führen), wenn aufgrund Aktenlage nicht klar, ob 3 EMRK verletzt. Das bedingt aber, dass Verletzung in vertretbarer Weise geltend gemacht wird + die geltend gemachte Beeinträchtigung eine gewisse Schwere erreicht. Das BG begründet, weshalb beides nicht erfüllt ist. Bezgl. Untersuchung: eine erniedrigende Behandlung i.S.v. 3 EMRK wäre wohl ein Amtsmissbrauch und/oder ein Delikt gegen die physische/psychische Integrität. Soweit ein Verdacht auf Verletzung von 3 EMRK besteht, besteht also auch ein Verdacht auf die erwähnten Delikte. Bei Verdacht auf Straftaten ist eine Strafuntersuchung zu führen. Dies ist nicht Aufgabe der Beschwerdeinstanz, sondern der StA (s. Art. 308 ff. StPO). Wenn nötig halt mit a.o. Staatsanwalt.
@kevin, kj und StA: schön, dass Sie mit ihren konstruktiven Beiträgen die Diskussion nun wieder auf ein juristisch ansehnliches Niveau gehoben haben, weg vom Blick-Kommentarspalten-Stil!
@Anonymous: Ja, das haben die Drei geschafft, was ein Anonymous weder in juristischer, noch vom Niveau her jemals schaffen würde.
Es fängt doch schon damit an, dass „Anonymous“ ohne Namen agiert; geben Sie sich doch mal zu erkennen, oder fehlt Ihnen als Tastatur-Rambo dafür die Courage?
Und wenn ich mir Ihre impertinenten Kommentare seit „Rechtsanwalt A“, oder „Rechtsanwalt B“ anschaue, dann war es doch „Anonymous“ der glänzend das Blick-Kommentar-Niveau vorgelebt hat.
Was Ihnen zu fehlen scheint ist eine Kinderstube, aber das sind wir ja bereits von genau diesen Kreisen gewohnt, die medial jetzt sukzessive öffentlich gemacht werden.
Anfangs 2017 erhielt ich von der Staatsanwaltschaft Basel-Land eine schrfftliche Aufforderung dazu, dass ich Anfangs April als Zeuge während der Einvernahme eines Beschuldigten erscheinen solle. Ich antwortete, dass ich zu diesem Termin gerne eine Person der Medien oder eine Vertrauensperson mitnehmen würde, da ich mit der Staatsanwaltschaft eine traumatische Erfahrung gemacht hatte und zudem diverse negative Berichte in der Presse über ebendiese Staatsanwaltschaft gelesen hatte. Eine Antwort erhielt ich von diesem Peter Leoni von der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt nie, dafür geschah folgendes:
Anfangs Apri 2017, es war glaube ich der 5. April, donnerte es irgendwann nach 06.00 morgens an meine Schlafzimmertüre. Ich erschrak und öffnete völlig irritiert die Schlafzimmertüre, als ich vor mir zwei Männer in ziviler Kleidung sah. Ich dachte zuerst, dass es sich vilelleicht um Einbrecher handelte, da ausser mir und den restlichen Bewohnern in meiner Liegenschaft niemand einen Schlüssel besitzt.
Die Männer schnauzten mich an, ich solle mich sofort anziehen und mitkommen, da ich bei der Staatsanwaltschaft Basel-Land vorgeführt werden solle. Ich fragte die Männer, wie sie denn überhaupt in die Liegenschaft gekommen seien, worauf ich keine Antwort erhielt. Wo den der Vorführungsbefehl sei, lautete meine nächste Frage, doch auch darauf erhielt ich keine Antwort. Solche Aktionen seitens der Staatsanwaltschaft könnten böse ins Auge gehen, denn hätte ich einen Waffenschein besessen, so wäre es durchaus denkbar, dass ich im Affekt auf die beiden Unbekannten geschossen hätte, noch bevor der Sachverhalt hätte geklärt werden können.
Während der Fahrt im Wagen stellte ich fest, dass wir gar nicht Richtung Muttenz fuhren, sondern, im Gegenteil, Richtung Basler Innenstadt. Plötzlich realisierte ich, dass wir uns vor dem Basler Untersuchungsgefägnis Waaghof befanden. Ich fragte die beiden Entführer, weshalb wir zum Waaghof gefahren sind, wenn ich doch anscheinend hätte zum Termin in Muttenz erscheinen sollen, jedoch erhielt ich abermals keine Antwort.
Anschliessend wurde ich in einen Bunker ohne Fenster gesperrt, wo ich mehrere Stunden habe ausharren müssen. Ich wusste die ganze Zeit nicht, um was es genau ging. Ich hätte anscheinend zum Termin in Muttenz erscheinen müssen, jedoch sass ich nun in einem Bunker im Basler Untersuchungsgefägnis.
In einem Moment öffnete sich die Türe, ein Polizist kam herein und legte mir Handschellen an. Ich wurde zu einem Polizeitransporter gezerrt, wo ich gefesselt in einen engen Metalkäfig gesperrt wurde. Dann fuhr der Wagen nach Muttent, wo ich vor dem Gebäude der Staatsanwaltschaft Muttenz widerum gefesselt aus dem Transporter gezerrt und erneut in eine Gefägniszelle gesteckt wurde, wo ich erneut während vielleicht zwei Stunden eingesperrt war.
Plötzlich kam erneut ein Polizist in die Zelle und legte mir Handschellen an. Gefesselt wurde ich von dieser Zelle in ein anderes Gebäude der Staatsanwaltschaft Basel-Land geschleppt, wo ich diesem Peter Leoni vorgeführt wurde.
Während der Einvernahme, während der auch der Beschuldigte anwesend war, den ich übrigens persönlich überhaupt nicht kannte, erfuhr ich von dem Beschuldigten interessante Sachen. Er erzälte u.a., er habe aus dem Internet erfahren, dass ich ein politischer Publizist sei, der von diversen Schweizer Behörden aufgrund seiner brisanten publizistischen Enthüllungen bereits oft angegriffen und verfolgt worden sei. Er würde nun quasi als Bauernopfer in einem rein politischen Vorgehen von der Staatsanwaltschaft missbraucht werden. Die Staatsanwaltschaft hatte nämlich versucht, mich und den Mann in einen Zusammenhang zu bringen, obwohl wir uns gar nicht kannten, denn der Mann wurde beschuldigt, er sei ein Marihuana-Konsument. Was ich damit zu tun haben sollte, das erfuhr ich nie.
Etwas später fordert ich bei der Staatsanwaltschaft Basel-Land eine Kopie der Protokolls der Gespräches an, jedoch erhielt ich nie eine Antwort. Ich erhielt auch nie eine Antwort auf meine Anfrage, weshalb ich eines Morgens in meinm Haus überfallen, gefesselt und in zwei verschiedene Gefängnisse gesperrt worden bin. Später verlangte auch mein Anwalt as Protokoll des Verhörs, welches zuerst als Zeuegnaussage meinerseits angekündigt wurde, jedoch rückte die Staatsanwaltschaft dieses erneut nicht heraus.
Mit der Schweizer Justiz läuft generell etwas enorm schief. Es befinden sich diverse Personen an Schlüsselpositionen, die sich aufführen, als wären sie Diktatoren in einschlägig bekannten Bananenrepubliken. Und das bezeichnende ist, dass man gegen solche Behördenkriminelle nicht vorgehen kann, da wir anscheinend keine unabhängigen Gerichte und Richter vorzuweisen haben. Denn die Praxis zeigt, dass die Gesetzesbrüche verschiedener Staatsanwaltschaften von den Gerichten regelmässig gedeckt werden. Darum bleibt zuletzt nur noch eine Möglichkeit offen: man muss die Machenschaften der Schweizer Justiz im Internet publizieren.
Die Schweizerrichter müssen gar nicht korrupt werden, weil sie den besten Gehalt in der Welt verdienen. Die Korruption wird hier mit Befangenheit ersetzt. Das Befangeheitnetz funktioniert hier gut von alleruntersten bis allerhöchsten CH-Behörde(Bundesgericht). Besonders die Basler-Gerichte und BGer sind Spitze. Es sieht so aus, dass Alexander Misic bei BGer sehr gut trainiert war und sehr wahrscheinlich im Dienst von seinen ex-Chefs und ex-Arbeitskollegen bei EMRK seien könnte.