Erst reingelegt, dann angeklagt

Eine Anklageschrift aus Florida dient als Beispiel dafür, was sich die Strafverfolgungsbehörden (diesmal die US-amerikanischen) alles einfallen lassen, um die Honorarzahlungen der Beschuldigten an ihre Strafverteidiger blockieren zu können. Das Beispiel geht allerdings noch einen Schritt weiter, indem die Honorare nicht einfach eingezogen werden. Es wird auch gleich noch Anklage gegen einen Anwalt erhoben, der eine unabhängige Untersuchung über die Herkunft der Gelder führte und dabei aufgrund einer verdeckten Ermittlung zu einem falschen Ergebnis gelangte. Darüber berichtet White Collar Crime Prof Blog. Die Anklage kann kurz wie folgt zusammengefasst werden:

  • Gegen einen Anführer des Medellin-Kartells wurde ein Strafverfahren wegen Drogenhandels in den USA durchgeführt, das zu dessen Verurteilung führte.
  • Nach US-amerikanischem Recht dürfen die Erlöse aus Drogengeschäften nicht dazu benützt werden, Anwaltshonorare zu bezahlen. Sie können eingezogen werden, wenn der Anwalt bösgläubig war.
  • Die Verteidigung des Beschuldigten hatte einen externen Anwalt mit einer unabhängigen Untersuchung beauftragt, welche die Herkunft der Anwaltshonorare abklären sollte. Im Rahmen der Untersuchung verfasste der Anwalt sechs “opinion letters”, in denen er Auskunft über die einzelnen Zahlungen erteilte, ohne dabei einen Bezug zu illegalen Geschäften festzustellen.
  • Was der Anwalt nicht wusste und wohl auch nicht wissen konnte war, dass ein Teil der Zahlungen aus Drogengeschäften mit den Strafverfolgungsbehörden als verdeckte Ermittler stammten.

Was White Collar Crime Prof Blog an solchen Praktiken beunruhigt ist folgendes:

Perhaps the most troubling aspect of this indictment is that it represents yet another instance of the government interfering in the payment of attorney fees for the criminally accused. As opposed to going to court and asking for the fees to be returned as improper, they have opted to proceed with criminal charges that in some cases carry up to 20 years.

Dass die Anklage wegen angeblicher Fluchtgefahr mit einer “motion to seal” versehen war, erscheint nur noch als Randnote.