Erstaunlich grosszügiges Bundesgericht
Bisweilen ist das Bundesgericht erstaunlich grosszügig und gewährt die unentgeltliche Rechtspflege sogar dann, wenn anwaltlich vertretene Beschwerdeführer entgegen der richtigen Rechtsmittelbelehrung und trotz der unrichtigen Beurteilung des Übergangsrechts einen Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen, obwohl es offensichtlich nicht zuständig ist und entgegen der Auffassung der Beschwerdeführer auch keinen Meinungsaustausch durchführen muss: BGer 1B_239/2011 vom 15.07.2011. Der Entscheid erging übrigens in einer Bagatellstrafsache (Bussen von je CHF 200.00), in der die amtliche Verteidigung nicht gewährt wurde, wogegen sich die mittellosen Beschwerdeführer gewehrt hatten.