Erstes Terrorismusurteil

Das Verfahren vor Bundesstrafgericht (vgl. meinen früheren Beitrag) endete laut NZZ mit bedingten bzw. teilbedingten Freiheitsstrafen. Der Ankläger sei glücklich über den Ausgang des Verfahrens und äusserte sich wie folgt:

Die Bundesanwaltschaft (BA) müsse die schriftliche Begründung des Urteils nun gut studieren. Denn dieses werde eine ganze Reihe von Konsequenzen haben (NZZ).

Dem kann nur beigepflichtet werden. Es war nicht bestritten, dass die beiden Angeklagten Internetseiten betreut hatte. Hingegen lehnten sie die Verantwortung für deren Inhalte ab. Die Bedeutung des Urteils wird daher vermutlich eher im Bereich der Cyberkriminalität als in den eigentlichen Terrorismustatbeständen liegen. Man darf gespannt sein.

Weitere, etwas ausführlichere Informationen zum Urteil finden sich im Tages-Anzeiger.