Erweiterung des Anwaltsgeheimnisses im Kartellverfahren?
Im heute erschienenen Jusletter (kostenpflichtig; Zitat s. unten) ist ein Aufsatz publiziert, der sich zum verfahrensrechtlichen Schutz des Anwaltsgeheimnisses äussert (Art. 264 Abs. 1 lit. c StPO, Art. 160 Abs. 1 lit. b ZPO, Art. 50 Abs. 2 VStrR). Die Autorin kommt zum Ergebnis, dass der umfassende Schutz des Berufsgeheimnisses gemäss StPO und ZPO auch im Anwendungsbereich von Art. 50 Abs. 2 VStrR gelte. Das Merkblatt zur Vorgehensweise bei Hausdurchsuchungen der Wettbewerbskommission gestützt auf Art. 42 KG sei daher anzupassen.
Eine Anpassung ist zwischenzeitlich bereits erfolgt. Die Version 2 des Merkblatts datiert vom 06.04.2011. Ob es dem neuen Recht entspricht, wage ich allerdings zu bezweifeln.
Zitat: Amelia Perucchi, Der Schutz des Anwaltsgeheimnisses im Kartellverfahren seit dem 1. Januar 2011, in: Jusletter 18. April 2011