Erweiterung des Ordnungsbussensystems
Das Parlament setzt sich dafür ein, das Ordnungsbussensystem des Strassenverkehrsgesetzes auch auf andere Bagatelldelikte zu erweitern. Der Bericht der Kommission für Rechtsfragen vom 8. April 2011 leuchtet mir ein, auch wenn er sehr kurz ist und folgende Erwägung enthält:
Die Kommission weist darauf hin, dass die Motion nicht mit einem erweiterten Ordnungsbussenverfahren neue Straftatbestände erfinden will. Es gehe lediglich darum, bereits bestehende Straftatbestände administrativ, zeitlich und finanziell besser abzuwickeln. Die Kommission ist daher der Meinung, dass mit der Motion sowohl die Bürger als auch die Strafverfolgungsbehörden administrativ und finanziell entlastet werden können, indem dort, wo bereits Regelungen für Bagatelldelikte bestehen, diese einfacher abgewickelt werden. Ausserdem ist die Kommission der Ansicht, dass Bussen besser wirken, da die fehlbare Person die Strafe sofort spürt. Die abschreckende Wirkung der Busse ist konkreter und dadurch grösser als bei einem langwierigen Strafverfahren.
Eine Minderheit hingegen beantragt, die Motion abzulehnen. Sie sieht Probleme beim Vollzug eines erweiterten Ordnungsbussensystems und ist der Ansicht, dass das Eintreiben von Bussengeldern nicht die primäre Aufgabe der Polizei sein soll.
Ich ahne schon: Es gibt ein neues Ordnungsbussengesetz mit einer Gebührenregelung (Nach geltendem Art. 7 OBG dürfen keine Kosten erhoben werden!) und neuen Straftatbeständen, die aus den kantonalen EG StGB entnommen werden. Am Ende wird eine an sich sehr gute Idee vermutlich wieder so lange auf Konkordanz getrimmt, bis am Schluss nichts Gescheites mehr herauskommen wird.