EU Haftbefehl für Ferkeldiebstahl

Wozu die Behörden fähig sind, wenn ihnen die entsprechenden Möglichkeiten zur Verfügung gestellt werden, zeigt der Europäische Haftbefehl.

Während die Kommission den EU-Warrant als Erfolgsgeschichte darstellt (s. Bericht der Kommission über die seit 2005 erfolgte Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten [SEK(2007) 979]), zeigt ein Papier des Rates, dass u.a. für folgende Delikte EU-Haftbefehle ausgestellt wurden:

  • detention of 0.45 grams of cannabis;

  • detention of 1.5 grams of marijuana;

  • detention of 0.15 grams of heroin;

  • detention of 3 ecstasy tablets;

  • theft of two car tyres;

  • driving a car under the influence of alcohol, where the limit was not significantly exceeded (0.81 mg/l)

  • theft of a piglet

s. dazu die Berichterstattung bei Statewatch.