Europäisches Umweltstrafrecht

Der EuGH hat am 13. September einen Rahmenbeschluss des Rates der EU für nichtig erklärt, weil er ausserhalb des gemeinschaftsrechtlichen Rahmens erlassen wurde. Die Europäische Gemeinschaft darf die Mitgliedstaaten verpflichten, strafrechtliche Sanktionen zum Schutz der Umwelt vorzusehen.